Die Aufnahme der zukünftigen Schülerinnen und Schüler der 5. Klasse erfolgt in der Regel bereits zur und kurz nach der Unterrichtplanung (dann: im Planungsschuljahr). Häufig ist es zweckmäßig, die Schülerinnen und Schüler in eine Organisationsklasse aufzunehmen. Aufnahmen in eine aktuelle 5. Klasse erfolgen im aktuellen Schuljahr.
Ein Schüler, der aus einer bayerischen Grund-, Mittel- oder Realschule kommt, muss in ASD erfasst sein und bei der Aufnahme gefunden werden - siehe Schüler neu erfassen. Falls der Schüler nicht gefunden wird, sollte Kontakt mit der abgebenden Schule aufgenommen, der Austritt dort überprüft und die exakten Schülerdaten erfragt werden.
Wenn die Daten für die neue 5. Jahrgangsstufe oder für einzelne Schülerinnen und Schüler höherer Klassen online erfasst wurden, so können diese über die Importschnittstelle für Schülerstammdaten oder einen Import von Schülergrunddaten über Exceltabellen nach ASV übertragen werden.
Neu aufgenommene Schülerinnen und Schüler sollten möglichst bald nach der Aufnahme (also meist noch vor Eintritt) bei ASD angemeldet werden. Sollten angemeldete Schülerinnen und Schüler später nicht eintreten, können sie gelöscht werden, da sie bisher bei keiner US-Meldung als Schüler der Schule gemeldet wurden.
Falls es sich nicht um einen Schulwechsel aus einem anderen staatlich anerkannten Gymnasium handelt (vgl. § 10 GSO), muss die Schülerin bzw. der Schüler nach § 5 GSO eine Aufnahmeprüfung bestanden haben. Sie bzw. er wird durch den Prozess Schüler neu erfassen oder über die Importschnittstelle für Schülerstammdaten in die ASV aufgenommen. Zusätzlich muss im Schülermodul auf dem Reiter des Schuljahrs eine Eintragung im Feld „Probezeit bis“ vorgenommen werden (1). Für bestimmte Fächer kann eine Nachholfrist eingetragen werden (2). Das jeweilige Fach ist nur verfügbar, wenn es unter Datei > Schulische Daten > Fächer als „Nachfristfach“ gekennzeichnet wurde (siehe Eintragen eines Nachfristfachs).
Im Reiter Ein-/Austritt unter Aufnahmeberechtigung Aufnahmeprüfung wählen.
Falls die Fremdsprachenfolge von der regulären Folge abweicht, wird dies im Reiter Laufbahn entsprechend abgebildet (ggf. Feststellungsprüfung) und die entsprechende notwendige Genehmigung durch die MB-Dienststelle ist im Reiter Erweiterungen der Merker G einzutragen.
Bei Fremdsprachen, die der regulären Folge entsprechen, wird auf dem Reiter Laufbahn der gleiche Eintrag im Feld von Jgst. vorgenommen, wie bei den Schülerinnen und Schülern, mit denen der Fremdsprachenunterricht ab Eintritt besucht wird - unabhängig von der individuellen Vergangenheit der Schülerin bzw. des Schülers. So wird sichergestellt, dass später die erreichten Niveaustufen korrekt berechnet werden. Beispiel: ein Schüler tritt in Jgst. 8 ein und belegt die zweite Fremdsprache Latein, die er in der vorhergehenden Schule als erste Fremdsprache gelernt hat. Im Feld von Jgst. wird Jgst. 6 eingetragen.
Schülerinnen und Schülern mit dem Abschlusszeugnis der Realschule, der Wirtschaftsschule oder der Abschlussprüfung über den mittleren Schulabschluss an der Mittelschule können bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen ohne Aufnahmeprüfung und / oder ohne Probezeit in eine Klasse der Art Regelklasse der Jahrgangsstufen 10 oder 11 aufgenommen werden (vgl. § 7 GSO). Die Nachholfrist für die zweite Fremdsprache beträgt in der Regel nicht mehr als ein Jahr.
Die Eintragungen in der ASV entsprechen den oben für eine Aufnahme nach § 5 GSO dargestellten.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit - wenn die jeweilige Schule das anbietet -, die zweite Fremdsprache durch eine neu einsetzende spät beginnende Fremdsprache zu ersetzen. Dies wird auf dem Reiter Laufbahn eingetragen.
Die Aufnahme der zukünftigen Schülerinnen und Schüler der Einführungsklasse erfolgt in der Regel im Planungsschuljahr in eine Klasse der Art EK. Häufig ist es zweckmäßig, die Schülerinnen und Schüler zunächst in eine Organisationsklasse aufzunehmen. Aufnahmen in eine aktuelle Einführungsklasse erfolgen im aktuellen Schuljahr.
Nachdem der Schüler aus ASD abgeholt wurde, müssen folgende Informationen eingetragen werden:
| Reiter | Datenfeld | Wert |
|---|---|---|
| 20xx/yy | Ziel der Jgst. am Ende des letzt. Schuljahres | e (Klassenziel erreicht) |
| Ein-/Austritt | Eintritt am | 01.08.xx |
| in die Jahrgangsstufe | 11 | |
| Schulbesuch am 1.10.[Vorjahr] | RS oder MS oder WS | |
| besuchte Jahrgangsstufe am 1.10.[Vorjahr] | 10 | |
| Eignung laut Übertrittszeugnis | kein Eintrag | |
| Aufnahmeberechtigung (muss nicht befüllt werden) | R oder M oder W |
Nachdem die Merkmale zum Migrationshintergrund eingepflegt wurden, kann mit Hilfe des Berichts Migrationshintergrund geprüft werden, ob die Schule die statistischen Voraussetzungen zur Teilnahme am Programm Sprachbegleitung erfüllt.
Schülerinnen und Schüler, die aus dem Ausland kommen, werden als Gastschüler in die ASV eingepflegt.