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Schüleraufnahme

Aufnahme in die 5. Klasse nach § 2 GSO

Die Aufnahme der zukünftigen Schüler der 5. Klasse erfolgt im Planungsschuljahr. Häufig ist es zweckmäßig, die Schüler in eine Organisationsklasse aufzunehmen. Ein Schüler, der aus einer bayerischen Grund-, Mittel- oder Realschule kommt, muss in ASD erfasst sein und bei der Aufnahme gefunden werden - siehe Schüler neu erfassen. Falls der Schüler nicht gefunden wird, sollte Kontakt mit der abgebenden Schule aufgenommen, der Austritt dort überprüft und die exakten Schülerdaten erfragt werden.

Wenn die Daten für die neue 5. Jahrgangsstufe oder für einzelne Schülerinnen und Schüler höherer Klassen online erfasst wurden, so können diese über die Importschnittstelle für Schülerstammdaten oder einen Import von Schülergrunddaten über Exceltabellen nach ASV übertragen werden.

Aufnahme in eine höhere Jahrgangsstufe nach § 5 GSO - Aufnahmeprüfung und Probezeit

Falls es sich nicht um einen Schulwechsel aus einem anderen staatlich anerkannten Gymnasium handelt (vgl. § 10 GSO), muss der Schüler nach § 5 GSO eine Aufnahmeprüfung bestanden haben. Er wird durch den Prozess Schüler neu erfassen oder über die Importschnittstelle für Schülerstammdaten in die ASV aufgenommen. Zusätzlich muss im Schülermodul auf dem Reiter des Schuljahrs eine Eintragung im Feld „Probezeit bis“ vorgenommen werden (1). Für bestimmte Fächer kann eine Nachholfrist eingetragen werden (2). Das jeweilige Fach ist nur verfügbar, wenn es unter Datei > Schulische Daten > Fächer als „Nachfristfach“ gekennzeichnet wurde (siehe Nachholfristen).

Im Reiter Ein-/Austritt unter Aufnahmeberechtigung Aufnahmeprüfung wählen.

Falls die Fremdsprachenfolge von der regulären Folge abweicht, wird dies im Reiter Laufbahn entsprechend abgebildet (ggf. Feststellungsprüfung) und die entsprechende notwendige Genehmigung durch die MB-Dienststelle ist im Reiter Erweiterungen der Merker G einzutragen.

Aufnahme in die Jahrgangsstufe 10 oder 11 nach §7 GSO - Einführungsklasse

Die Aufnahme der zukünftigen Schüler der Einführungsklasse erfolgt im Planungsschuljahr. Häufig ist es zweckmäßig, die Schüler in eine Organisationsklasse aufzunehmen. Die Klassenart der endgültig besuchten Klasse muss EK - Einführungsklasse sein.

Nachdem der Schüler aus der ASD abgeholt wurde, müssen folgende Informationen eingetragen werden:

Reiter Datenfeld Wert
20xx/yy Ziel der Jgst. am Ende des letzt. Schuljahres e (Klassenziel erreicht)
Grund f. wiederh. Besuch S (Wh aus sonstigem Grund)
Ein-/Austritt Eintritt am 01.08.xx
in die Jahrgangsstufe 11
Schulbesuch am 1.10.[Vorjahr] RS oder MS oder WS
besuchte Jahrgangsstufe am 1.10.[Vorjahr] 10
Eignung laut Übertrittszeugnis GY (falls erforderlicher Notenschnitt erfüllt) bzw. oÜ (falls pädagogisches Gutachten vorliegt)
Aufnahmeberechtigung (muss nicht befüllt werden) R oder M

Schüler mit Migrationshintergrund

Nachdem die Merkmale zum Migrationshintergrund eingepflegt wurden, kann mit Hilfe des Berichts Migrationshintergrund geprüft werden, ob die Schule die statistischen Voraussetzungen zur Teilnahme am Programm Sprachbegleitung erfüllt.

Aufnahme von Schülern aus dem Ausland nach §8 GSO

Schüler, die aus dem Ausland kommen, werden als Gastschüler in die ASV eingepflegt.