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Gastschüler

Folgende Fälle von Gastschülern sind an einer Schule möglich:

Gastschüler nach BaySchFG

Schülerinnen und Schüler, die nicht aus dem sog. Grundsprengel kommen und für die andere Sachaufwandsträger Gastschulbeiträge zahlen müssen, sind Gastschülerinnen bzw. Gastschüler nach BaySchFG. Die Festlegung, ob ein Schüler ein Sprengel- oder ein Gastschüler ist, wird automatisch auf der Grundlage des hinterlegten Grundsprengels vorgenommen. Eine Liste dieser Gastschülerinnen bzw. -schüler kann mit dem Bericht Gastschüler aus dem Datenbereich Schüler erzeugt werden. Der Bericht wertet den Eintrag im Feld Gastschüler/Schülerstatus auf dem Reiter Schuljahr 20xx/yy im Modul Schüler aus.

  • Wenn bestehende Gastschuleinträge für die gesamte Schule angepasst werden sollen, da z.B. der Grundsprengel neu gesetzt werden musste, kann dies durch die Konsistenzprüfung Schüler / Gastschülerstatus neu berechnen erfolgen.
  • Vom Programmvorschlag kann jederzeit abgewichen werden. Es ist jedoch nicht möglich, im Nachhinein einen Leereintrag zu setzen. Falls ein fehlerhafter Gastschuleintrag vom Programm gesetzt wurde (Programmvorschlag Gastschüler), muss dieser durch die Auswahl Sprengelschüler im Feld darunter korrigiert werden.

Gastschüler nach § 8 GSO

Gastschüler nach § 8 GSO sind Schülerinnen und Schüler aus dem Ausland, die vor dem 01.10. an die Schule kommen und voraussichtlich mindestens bis zum Halbjahr als Gastschülerinnen bzw. -schüler an allen Fächern am Unterricht teilnehmen. Der Gastschulstatus endet mit dem Bestehen des Aufnahmeverfahrens. Diese Schülerinnen und Schüler werden wie alle anderen Schülerinnen und Schüler erfasst und müssen zur US gemeldet werden. Im Modul Schüler wird auf dem Reiter Grunddaten der Haken im Feld Gastschülerstatus nach § 8 GSO gesetzt (1).

Falls durch die MB-Dienststelle eine abweichende Fremdsprachenfolge genehmigt wurde, wird auf dem Reiter Erweiterungen der Merker G gesetzt (2).

Gastschüler vorübergehend an der Schule

Gastschülerinnen / Gastschüler aus dem Ausland, die obige Bedingung nicht erfüllen, also erst nach dem 01.10. oder nur kurzzeitig (nicht mindestens bis zum Halbjahr) an die Schule kommen, müssen in ASV nicht erfasst werden oder werden zur US-Meldung vorübergehend in eine Organisationsklasse versetzt. Klassen mit der Klassenart ORG werden von der Plausibilitätsprüfung nicht erfasst, da sie zur US nicht mit übermittelt werden.

fiktiver Gastschüler

Ein „fiktiver Gastschüler“ ist ein Sprengelschüler, der als Asylbewerber gekennzeichnet ist. Geben Sie beim Schüler auf dem Reiter Grunddaten unter Zuzugsart AYB (1) sowie auf dem Reiter Schuljahr 20xx/yy und Gastschüler/Schülerstatus GF fiktiver Gastschüler (2) ein.

Alternativ kann die modulbezogene Funktion Gastschulverhältnis > Gastschulstatus neu berechnen ausgeführt werden. Diese Funktion ist nur ausführbar, wenn der Reiter 20xx/yy angeklickt ist. Das System erkennt aufgrund des Eintrags AYB, dass es sich um einen fiktiven Gastschüler handelt und nimmt den Eintrag selbst vor.

Der Reiter Gastschulgenehmigung im Modul Schüler wird am Gymnasium für die Pflege der Gastschularten nicht benötigt. Der dort angezeigte Gastschülerstatus wird aus den Informationen des Schuljahrreiters 20xx/yy gewonnen.