Montessori-Schulen-FAQ

Meldung von Grundlegendem Unterricht GU

Grundlegender Unterricht (GU) darf nur in der Grundschule und nur in den unter https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVSO-ANL_1 (Anlage 1 GrSO) genannten Jahrgangsstufen und Fächern gemeldet werden.
Insbesondere darf in den Jahrgangsstufen der Mittelschule kein GU gemeldet werden und hierfür auch keine PL-Ausnahme beantragt werden.
Ein Grund hierfür ist unter anderem, dass nur so die fachspezifisch erteilten Unterrichtsgenehmigungen im Rahmen der schulaufsichtlichen Prüfung kontrolliert werden können.

Meldung von Unterrichtsfächern im Halbjahresturnus

Wird ein Fach, z.B. Musik oder Kunst, nur ein Schulhalbjahr unterrichtet, dafür aber in doppelter Stundenzahl, so gilt der Grundsatz, dass die Stundentafel gemäß Schulordnung ersichtlich sein soll, sofern nicht eine davon abweichende Stundentafel genehmigt wurde. Daher ist der Unterricht so zu melden, als würden beide Fächer das ganze Schuljahr unterrichtet werden. Dies bedeutet konkret, dass beide Fächer mit der einfachen Stundenzahl gemeldet werden müssen.

Budgetübersicht

Der Bericht Budgetübersicht im Datenbereich Schulen liefert, sobald Schüler dem jeweiligen Unterrichtselement zugewiesen sind, eine Übersicht über vergebene Budgets.

Budgetrelevante Unterrichtsstunden

Der Bericht budgetrelevante Unterrichtsstunden zeigt die Summenwerte für die budgetrelevanten Unterrichtsstunden an. Mit dessen Hilfe lässt sich die Summe der nicht-refinanzierten Stunden in den Summendaten der US schnell berechnen.

Jahrgangsmischung von Regel und M-Zweig Klassen in der Jahrgangsstufe 8-10

Wie kann eine Klasse eingetragen werden, die Klassengruppen im Regelbereich und im M-Zweig beinhaltet?

Beispiel: Im unserem Beispiel gibt es eine jahrgangsgemischte Klasse 8-10 mit Schülern aus der Regel-8, Regel-9 und M-10.

Tragen Sie im Klassenmodul auf dem Reiter Stammdaten die Klassenart M-Klasse ein. Auf dem Reiter Klassengruppen werden unter Kenndaten die tatsächlichen Bildungsgänge MS_Regel oder MS_M eingetragen. Für das oben genannte Beispiel werden also drei Klassengruppen angelegt (Regel-8, Regel-9 und M-10). Achten Sie auf die passende Basisstundentafel und Jahrgangstufe der Klassengruppe.

Problem: In der Plausi-Prüfung der Klasse tritt ein Muss-Fehler auf.

Lösung: Zur Abhilfe ist die Beantragung einer Plausi-Ausnahme notwendig. Begründung: An der Schule besteht eine jahrgangsgemischte Klasse der Jahrgangsstufen 8-10 als Mittlere-Reife-Klasse mit den Klassengruppen 8 und 9 als Regelklasse sowie 10 als MS_M. Dies ist vom Schulamt so genehmigt, kann aber von der Plausibilisierung nicht erkannt werden (M-Fehler).
Variante ohne Plausi-Ausnahme: Wählen Sie in allen Klassengruppen der betreffenden Klasse unter Ausbildungsr./Bildungsg. den Wert MS_M, da alle Schüler bis zur 10. Jahrgangsstufe bleiben könnten, um an einer Staatl. Schule extern zunächst den Quali und später den Mittleren Schulabschluss erlangen könnten.

Volksschule VS (GS + MS) unter einer Schulnummer - Einfluss auf die Laufbahn des Schülers

Eine Montessori-Schule ist eine VS (Jahrgangsstufen 1-10) mit einer einzigen Schulnummer.

Problem: Wie werden die Schullaufbahnen korrekt gepflegt, insbesondere im Übergang von der GS in die MS?

Beispiel: Die Schüler bleiben von der Jahrgangstufe 1 bis 10 an der selben Schule. Das Eintrittsdatum wird in der Regel in der GS gesetzt. Die Plausi-Prüfung erzeugt Fehlermeldungen, dass die Schullaufbahn falsch sei.


Lösung: Das Problem kann über die Beantragung einer Plausi-Ausnahme gelöst werden. Ein Eintrittsdatum in die GS führt bei Schülern in der Sekundarstufe dann nicht mehr zum genannten Muss-Fehler. Begründung: Die Schule führt unter Bestandsschutz ihre Klassen von 1-10 unter einer Schulnummer, die Schüler treten in die Sekundarstufe nicht neu ein.

Mehrung des musischen oder praktischen Unterrichts an einer Privatschule

Wie kann an der Privatschule über die Stundentafel hinaus erteilter Unterricht korrekt in ASV abgebildet werden, wenn es sich um Fächer des Bereichs Pflicht oder Wahlpflicht handelt?

Problem: An einer Montessori-Schule belegen alle Schüler beide Wahlpflichfächer Kunst und Musik. Die Plausiprüfung erzeugt folgenden Muss-Fehler, wenn bei Schülern mehr WPF als vorgesehen eingetragen sind.

Lösung: Erklären Sie eines der beiden Fächer zum Wahlpflichtfach und das andere zum einem Wahlfach. Dies widerspricht nicht der Regel-Stundentafel. Das Wahlfach wird dadurch im Bereich des Besonderen Unterrichts verortet, nicht in der Matrix. Dies gilt beispielsweise auch bei Kunst oder Musik in der M10, wenn die Schüler in dieser Jahrgangstufe noch ein musisches Fach belegen.

Englisch ab Jahrgangsstufe 1 - Laufbahnfehler Fremdsprachen

Alle Schüler der Montessori-Schule belegen ab der 1. Jahrgangsstufe die Fremdsprache Englisch.

Problem: Wie kann damit umgegangen werden, dass die Fremdsprachenfolge von ASV nicht automatisch korrekt geführt wird?

In den Jahrgangsstufen 1 und 2 wird von asv bei Unterrichtserteilung von Englich unter Laufbahn - Fremdsprechenfolge keine Jahrgangsstufe unter von Jgst. automatisch eingetragen. ASV erzeugt diese Einträge automatisch erst ab der Jahrgangstufe 3. In Montessori-Schulen erscheint daher bei der Plausi-Prüfung ein Muss-Fehler, da der Eintrag fehlt.

Lösung: Als Lösung ist derzeit nur manuelles Nachpflegen der Fremdsprachenfolge im Schülermodul auf dem Reiter Laufbahn möglich. Tragen Sie auf dem Reiter Fremdsprachenfolge in der Tabellenspalte von Jgst. die Jahrgangstufe 1 manuell ein.