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Summendaten / Nicht refinanzierbare Unterrichtsstunden

Im Fenster Summendaten erfassen finden sich die beiden Einträge Anzahl Wochenstunden nicht refinanzierbarer Unterricht (nur private Schulen), unterschieden nach Grundschule und Mittelschule.

Hier wird die Summe der Stunden erfasst, welche nicht über die Schulfinanzierung gedeckt sind. In diesem Zuge entfällt auch der vormals verwendete Abweichungsgrund, mit dem nicht refinanzierbare Stunden gekennzeichnet werden konnten.

Für private Grund- und Mittelschulen sowie Freie Waldorfschulen gilt, dass der Unterricht vollständig abzubilden ist (inklusive nicht-refinanzierbaren Unterrichts). Für eine korrekte Budgetberechnung muss daher die Anzahl der über die Schulfinanzierung hinausgehenden Stunden zusätzlich als Summe erhoben werden. Es sind also alle Stunden in der Matrix oder dem Besonderen Unterricht und ggf. unter Anrechnungen, Pflege, Förderung, Betreuung zu erfassen und dann ist davon die Anzahl der nicht-refinanzierbaren Stunden bei den Summendaten anzugeben. Dies ist zur korrekten Berechnung des Budgetwerts im Rahmen der Budgetprüfung erforderlich.

Beachten Sie bitte zudem folgende Hinweise:

  • An einer staatlichen Schule muss stets der Wert 0 bei diesen beiden Summendaten eingetragen werden.
  • An einer privaten Schule, die gleichzeitig Grund- und Mittelschule ist, muss der Wert getrennt nach GS und MS erfasst werden.
  • An einer FWS steht nur der Schlüssel für GS zur Verfügung. Hier darf dann auch nur der nicht-refinanzierbare Unterricht eingetragen werden, der auf die Jahrgangsstufen 1-4 entfällt. Nicht-refinanzierbarer Unterricht der Jahrgangsstufen 5-12 muss hier nicht erfasst werden.

Als Berechnungshilfe für die bei nref-GS bzw. nref-MS einzutragenden Werte finden Sie in ASV den Bericht Budgetrelevante Unterrichtsstunden in der Rubrik Schulen.
Der Bericht zeigt jeweils Summenwerte für die budgetrelevanten Unterrichtsstunden in Jahrgangsstufe 1 – 4 bzw. ab Jahrgangsstufe 5. Von der dort ausgewiesenen Summe muss dann jeweils die Anzahl der refinanzierbaren Stunden der GS bzw. MS abgezogen werden (siehe Bescheid Schulamt/SVS). Die daraus errechneten Werte sind bei den Summendaten einzutragen.