Kooperationen zwischen Kindergarten und Grundschule (vormaliges Bildungsfinanzierungsgesetz)

Im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen Kindergarten und Grundschule unterscheidet man letztendlich zwei Formen:

  1. Vorkurse für Kinder mit Migrationshintergrund und Sprachförderbedarf (ehemals A-Budget) und für Kinder ohne Migrationshintergrund und Sprachförderbedarf (vormals Bildungsfinanzierungsgesetz)
  2. Kooperationsmodelle zwischen Kindergarten und Grundschule

Zusätzlich gibt es pro Regierungsbezirk noch einige Anrechnungsstunden für die Koordination im Bereich Kooperation Kindergarten und Grundschule (Beratungsstunde Kooperation Kindergarten-Grundschule). Diese Anrechnungsstunden werden für die US als „BEKO_EL_PR“ im Lehrermodul verbucht. Diese Anrechnungsstunden bitte mit Kommentar versehen! Die im Kindergarten gehaltenen Stunden werden normal mit dem Kürzel „KOOP_KG_GS“ verbucht!

zu 1.: Eine Trennung der Vorkurse für Kinder mit/ohne Migrationshintergrund ist in der praktischen Umsetzung nicht möglich. Die Verbuchung der Vorkurse für Kinder ohne Migrationshintergrund und Sprachförderbedarf (vormals Bildungsfinanzierungsgesetz) erfolgt daher analog der Vorkurse aus dem A-Budget.

zu 2.: Hierbei handelt es sich um ein zusätzliches Kontigent aus dem vormaligen Bildungsfinanzierungsgesetz, das den Schulen zur Verfügung gestellt wird. Da die Teilnehmer nicht namentlich an der Schule erfasst sind und es sich um eine Fördermaßnahme handelt, erfolgt die Buchung in der Regel direkt beim jeweiligen Lehrer:

Als Anrechnungsart ist KOOP_KG_GS - Kooperation Kindergarten u. GS zu wählen und anschließend noch die Anzahl der Wochenstunden einzugeben.

Falls Schüler der Grundschule in diesen Unterricht eingebunden werden, ist gemäß Budgettabelle die Buchung im Besonderen Unterricht ebenso möglich. In diesem Fall können die beteiligten Schüler per Schüler im Kurs hinzugefügt werden. Achten Sie darauf, dass als Unterrichtsart dann Förderunterricht mit Schlüssel f zu wählen ist.



Anrechnungen „Beratung und Kooperation Elementar- und Primarbereich“ vs. budgetrelevante Lehrerstunden „Kooperation Kindergarten und GS“:
Die Anrechnungsstunden „Beratung und Kooperation Elementar- und Primarbereich“ werden an Kooperationsbeauftragte zur Koordination der Zusammenarbeit von Kindertageseinrichtungen und Grundschulen auf regionaler Ebene zusammen mit den staatlichen Schulämtern und der Fachaufsicht an den Jugendämtern (u.a.: Durchführung gemeinsamer Fortbildungen, Beratung der pädagogischen Fachkräfte und Lehrkräfte im Bereich des Übergangs vom Kindergarten in die Grundschule) vergeben.
Die Lehrerstunden „Kooperation Kindergarten und GS“ werden für Lehrkräfte an Grundschulen vergeben, die mit den kooperierenden Kindergärten auf Schulebene konkrete Projekte und Maßnahmen zur Intensivierung der Kooperation von Kindergarten und Grundschule durchführen. Sofern diese Projekte im Zusammenhang mit Unterricht durchgeführt werden, kann auch der Zusatzbedarfsgrund Kooperation Kindergarten und GS (Kürzel KOOP_KG_GS) verwendet werden.