Austritt nach nicht bestandenem Abitur

Vor dem Einrichten des neuen Schuljahres wurden bei allen Abiturientinnen und Abiturienten über eine Sammeländerung die Austrittsinformationen erfasst.

Wenn nun eine Schülerin bzw. ein Schüler das Abitur nicht besteht und die Schule verlässt müssen die Austrittsinformationen angepasst werden.

Bei Austritt am (voraussichtlich) wird in der Regel das Zeugnisdatum gesetzt,
für Austritt/Übertritt wohin wählen Sie den zutreffenden Eintrag aus,
bei Ziel der Jahrgangsstufe am Ende des Schuljahres erfassen Sie nv
und bei Abschluss wählen Sie die Ausprägung M.

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