Unter Mehrarbeit werden die Stunden einer vorübergehenden Arbeitszeiterhöhung einer Lehrkraft erfasst. Umfasst der Zeitraum der Mehrarbeit ein ganzes Halbjahr, kann bei Vollzeitlehrkräften eine Verbuchung als
Mehrung sinnvoll sein, bei Teilzeitlehrkräften eine Änderung des Teilzeitantrags. Der Eintrag bei Mehrarbeit hat keine Auswirkung auf die Mehrarbeitsabrechnung und dient nur der korrekten Verbuchung von Unterricht in der
ASV.