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Erfassen von Lehrkräften mit mehreren Dienstverhältnissen und/oder mehreren Dienststellen

Grundsätzlich werden für eine Lehrkraft in einem DSS nur diejenigen Dienstverhältnisse erfasst, die ganz oder teilweise in Schulen abgeleistet werden, die in diesem DSS erfasst sind. Insbesondere muss also jede Schule mit einem eigenen DSS nur die Dienstverhältnisse verbuchen, die an ihr abgeleistet werden.

Schulen im DSS

Im Modul Lehrer wird unter dem Reiter Einsatz <SJ> nach dem Betätigen des Buttons Neue Einsatzschule eine Liste mit allen Schulen angezeigt, die sich im selben DSS wie die eigene Schule befinden. Unter dem Reiter Einsatzschulen Übersicht können im Bereich Einsatz andere Schulen (nicht im Datenbestand) nur die Schulen ausgewählt werden, die sich nicht im DSS der eigenen Schule befinden.

Hauptdienstverhältnis innerhalb eines DSS

Im Modul Lehrer auf den Reitern Dienst und Einsatz <SJ> können nur Angaben zu einem Dienstverhältnis der Lehrkraft innerhalb eines DSS gemacht werden. Daher wird in der Regel das Dienstverhältnis mit dem größten Beschäftigungsumfang in ASV eingetragen, wobei VIVA- oder RELIS-Dienstverhältnisse Vorrang haben.

Hauptdienststelle des Dienstverhältnisses

Wenn eine Lehrkraft im Rahmen eines Haupt- oder eines Nebentätigkeitsdienstverhältnisses an mehreren Dienststellen eingesetzt wird, ist eine der Dienststellen als „Hauptdienststelle des Dienstverhältnisses“ zu bestimmen und im Reiter Dienst als Stammschule einzutragen.

  • Bei staatlichen Lehrkräften ist die Hauptdienststelle für das Hauptdienstverhältnis die Stammschule der Lehrkraft.
  • Bei Nebentätigkeitsdienstverhältnissen einer staatlichen Lehrkraft und bei allen Dienstverhältnissen nichtstaatlicher Lehrkräfte ist als Hauptdienststelle des Dienstverhältnisses die Schule anzugeben, an der die Lehrkraft im Rahmen dieses Dienstverhältnisses überwiegend eingesetzt ist.

Nachfolgend wird die korrekte Erfassung von Lehrkräften in ASV dargelegt, wobei exemplarisch verschiedene Konstellationen von mehreren Dienstverhältnissen und Dienststellen berücksichtigt werden. Grundlegend können die folgenden Fälle unterschieden werden:

Die Seite vom Kultusministerium stellt für die oben genannte Fallunterscheidung folgende Handreichung zur Verfügung:
Erfassen von Lehrkräften mit mehreren Dienstverhältnissen