Neuaufnahme bei Wiederholung mit Vorlauf an einer anderen Schule
Die Neuaufnahme der Wiederholerin bzw. des Wiederholers erfolgt zunächst immer in die Jahrgangsstufe 13 unabhängig davon, welche Jahrgangsstufe wiederholt wird.
Erfassen Sie im Anschluss die Fachwahl und die Noten des Wiederholers.