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Budgetzuschläge

Budgetzuschläge werden auf Grundlage eines KMS, z.B. dem Schreiben zur Unterrichtsplanung, oder einer KMBek von der Schule bereits zur UP in der Maske Stundenbudget erfasst.
Beachten Sie bitte, dass die Schreiben in der Regel nur ein Jahr gültig sind.

Spätester Termin für schriftliche Anträge an das StMUK: 1. April

Bereitgestellte Budgetzuschläge

Mit dem Daten abholen werden die vom StMUK in ASD hinterlegten Budgetzuschläge abgeholt und können unter Datei / Unterrichtssituation / Unterrichtssituation im Reiter Stundenbudget eingesehen werden.
Diese bereitgestellten Zuschläge können in ASV nicht geändert werden:

Sollten die Budgetzuschläge nicht stimmig sein, melden Sie sich bitte beim zuständigen Personalreferat im StMUK.

Stützpunktschule Sport

Zuschläge für differenzierten Sportunterricht an Stützpunktschulen richten sich auch nach dem sogenannten Sportfaktor.
Der Sportfaktor wird wie folgt berechnet:
Sportfaktor = (Summe aller Stunden in Sm, Sw, Smw, Smd, Swd, Skd in den Klassen 5 -10) : [(Summe der Stunden in den Fächern Sm, Sw, Smw):2].
Im Modul Berichte steht im Datenbereich Schulen der Bericht Durchschnittlicher Sportunterricht je Schüler zur Verfügung, mit welchem der Sportfaktor jederzeit auf Grundlage der vorliegenden Daten auf drei Nachkommastellen bestimmt werden kann.
Unterricht, der über diesen Budgetzuschlag Stützpunktschule Sport erteilt wird, muss durch die Angabe des Bereichs ST gekennzeichnet werden.

Eintragung in ASV

Jede Schule kann in dieser Tabelle folgende Zuschläge erfassen (durch Klick auf die letzte graue Zeile):

Mittel eigene Bewirtschaftung

Falls Unterrichtselemente, die durch Mittel zur eigenen Bewirtschaftung ganzjährig finanziert werden sollen, bereits zur UP eingeplant werden sollen, kann der Budgetzuschlag Mittel eigene Bewirtschaftung verwendet werden. Die Höhe des maximal verfügbaren Zuschlags ist den Planungsgrundlagen zu entnehmen.
Dieser zusätzlich geplante Unterricht wird in der Matrix oder im besonderen Unterricht mit der entsprechenden Wochenstundenzahl angelegt. Diesem Unterricht darf jedoch zur UP noch keine Lehrkraft zugeteilt werden. Sofern die hierfür vorgesehene Lehrkraft bereits bekannt und in ASV vorhanden ist, wird diese im Regelfall mit UPZ 0 Stunden und Beschäftigungsverhältnis nm verbucht.

Für die Unterrichtsstunden, die mit Mitteln zur eigenen Bewirtschaftung finanziert werden sollen, werden der Schule im Rahmen der Personalplanung keine Lehrkraft oder Mittel neu zugewiesen, weil davon ausgegangen wird, dass eine Lehrkraft der Schule prinzipiell zur Verfügung steht und eigenständig über Mittel zur eigenen Bewirtschaftung finanziert wird. Deshalb darf diese Lehrkraft nicht als Personalveränderung angefordert werden. Stattdessen wird der entsprechende befristete Vertrag direkt mit dem Landesamt für Schule abgeschlossen.

Zuschlag für musische Ausbildungsrichtung oder Musik-Additum

Im Rahmen der Unterrichtsplanung können diese Zuschläge von der Schule selbst erfasst werden, solange sie den maximalen Wert nicht übersteigen.
Die hinterlegte maximale Stundenzahl entspricht der Anzahl der tatsächlich eingerichteten Stunden für Ins, LF und MuI und nicht dem rechnerischen Budgetzuschlag.
Damit ein Instrumentalunterricht für den Maximalwert des Zuschlags musische Ausbildungsrichtung 10-11 berücksichtigt wird, müssen diesem bereits zur UP Schüler aus genau diesen Jahrgangsstufen zugeordnet sein.

Die integrierte Lehrerreserve wird am Gymnasium durch Anrechnungsstunden der Art LRI verwaltet (direkte Verbuchung bei den Lehrkräften). Eine zusätzliche Eingabe eines Budgetzuschlags ist weder notwendig noch zulässig (wie bei allen Anrechnungsstunden).

Vermeiden Sie bitte mehrfache Datensätze für eine Budgetzuschlagsart! Fassen Sie gleichartige Zuschläge wenn möglich zusammen. Erfassen Sie bitte in besonderen Fällen eine Bemerkung.


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