Versetzungsgesuche

Versetzungsanträge (und Anträge auf Rückkehr nach einer Beurlaubung) werden nicht mit ASV übermittelt. Daher ist eine Pflege der Daten in der Maske Versetzungsanträge unter Datei > Unterrichtsplanung > Versetzungsanträge nicht erforderlich.

Die Versetzungsanträge werden weiterhin über das Schulportal erfasst.

Jede versetzungswillige Lehrkraft muss eingeplant bleiben (vz, tz oder wh mit UPZ>0), da über die Versetzung erst noch entschieden wird.

Für Versetzungswillige kann unter Datei > Unterrichtsplanung > Personalveränderung eine Ersatzanforderung mit der Ursachenart VJ gemeldet werden. Sie zählt nicht zu den regulären Anforderungen und wird im Ministerium erst „aktiviert“, wenn die Wegversetzung realisiert werden kann.

Im Beispiel ist die versetzungswillige Lehrkraft Rabe mit 10 WS Biologie und 13 WS Chemie voll eingeplant. Die Summe der regulären Anforderungen (1) hat sich durch die Anforderung mit Ursache VJ nicht verändert. Dass eine eventuelle Wegversetzung eine weitere Anforderung in Höhe von 23 WS auslöst, ist bei Summe Versetzungen (2) hinterlegt.

Falls in den Fächern einer vesetzungswilligen Lehrkraft ein Überhang besteht, wird dieser Überhang unabhängig von der Ersatzanforderung für die versetzungswillige Lehrkraft als Anforderung der Art U mit Ursache U gemeldet. Eine Anforderung der Art U mit Ursache VJ soll keinesfalls vorgenommen werden, da sonst die Überkapazität unbemerkt bleiben kann. Außerdem würde bei der Kombination U/VJ von ASV die Anforderung im doppelten Umfang bedarfserhöhend verrechnet (z. B. -46 WS bei einer versetzungswilligen Person mit Vollzeit).

In so einem Fall wird die Situation also durch zwei Anforderungen (eine mit Ursache VJ und eine mit Ursache U) deutlich gemacht.


Zurück zur UP-Übersicht