Beurlaubte Lehrkräfte sowie Lehrkräfte, die mit Versetzungswunsch aus der Beurlaubung in den aktiven Schuldienst zurückkehren wollen, werden grundsätzlich mit Beschäftigungsart oe und UPZ 0 WS an der bisherigen Stammschule geführt.
Falls Sie eine beurlaubte Lehrkraft an der Schule wieder einsetzen wollen, erfassen Sie eine entsprechende Personalveränderung.
Soweit Lehrkräfte der Schule, deren Beurlaubung (Elternzeit) endet, bereits mit Teilzeit in Elternzeit im aktuell laufenden Schuljahr an der Schule eingesetzt sind, werden diese für das kommende Schuljahr bereits in der UP eingeplant werden und nicht erneut angefordert.
Lehrkräfte, die aus der Beurlaubung in den aktiven Schuldienst ohne Versetzungswunsch, d. h. im Rückkehrantrag der Lehrkraft wird die bisherige Stammschule als am höchsten priorisierte Wunschschule genannt, zurückkehren möchten und dies auch dem Wunsch der Schule entspricht, dürfen von der bisherigen Schule zur UP unmittelbar eingeplant werden. Eine zusätzliche Anforderung für diese Lehrkräfte ist in diesem Fall nicht notwendig.
Grundsätzlich gilt: Angeforderte Lehrkräfte dürfen erst nach der Zuweisung im Juli eingeplant werden.
Der Antrag der Lehrkraft muss in jedem Fall über das Schulportal übermittelt werden.
Die personalplanerische Entscheidung wird im StMUK anhand aller vorliegenden Unterlagen (Rückkehranträge/Personalanforderungen) und unter Abwägung sozialer Gründe getroffen.
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