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Rückkehr aus Beurlaubung

Falls Sie eine beurlaubte Lehrkraft an der Schule wieder einsetzen wollen, erfassen Sie eine entsprechende Personalveränderung, außer die Lehrkraft arbeitet z. B. schon Teilzeit in Elternzeit an der Schule.

Grundsätzlich gilt: Angeforderte Lehrkräfte dürfen erst nach der Zuweisung im Juli eingeplant werden.
Der Antrag der Lehrkraft muss in jedem Fall über das Schulportal übermittelt werden.

Die personalplanerische Entscheidung wird im StMUK anhand aller vorliegenden Unterlagen (Rückkehranträge/Personalanforderungen) und unter Abwägung sozialer Gründe getroffen.


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