Für die Erfassung der zur Begleitung des Übertritts an staatliche Gymnasien
abgeordnete Grundschullehrkräfte („Lotsen“,„Grundschullotse“) ist folgendes zu beachten: Sofern zum Zeitpunkt der Unterrichtsplanung bereits bekannt ist, welche Grundschullehrkraft in welchem Umfang abgeordnet werden soll, kann diese bereits eingeplant werden. Nur in diesem Fall darf die Schule im Rahmen der Unterrichtsplanung einen Budgetzuschlag der Kategorie Abordnung Grundschullehrkraft eintragen, jedoch nur in Höhe der von der Grundschullehrkraft gehaltenen Unterrichts- oder IF-Stunden, die in der Matrix bzw. als besonderer Unterricht erfasst wurden. Die
verpflichtend einzurichtende Beratungsstunde wird in
ASV als Anrechnungsstunde unter der Kategorie BGs (Beratungsst. Teilab.
GS Lehrkr.) verbucht. Für diese Beratungsstunde in Form von 1
WS Anrechnungsstunde darf nicht zusätzlich noch 1
WS Budgetzuschlag verbucht werden. Alle weiteren Anrechnungsstunden sind von der Grundschule zu erfassen.