Erfassen von Schülern

Eine Schülerin bzw. ein Schüler, der aus einer bayerischen Grund-, Mittel-, Realschule oder von einem Gymnasium kommt, sollte bei der Suche in ASD gefunden werden. Falls die Schülerin bzw. der Schüler nicht gefunden wird, nehmen Sie am besten Kontakt mit der abgebenden Schule auf und gleichen die Schülerdaten ab.

Schüleraufnahme in die Jahrgangsstufe 5 nach § 2 GSO

Die Aufnahme der zukünftigen Schülerinnen und Schüler der 5. Klasse erfolgt in der Regel bereits zur und kurz nach der Unterrichtplanung im Rahmen der Neuanmeldung im Planungsschuljahr.
Häufig ist es zweckmäßig, die Schülerinnen und Schüler zunächst in eine Organisationsklasse aufzunehmen.

Die Schüleraufnahme kann auch über eine Online-Erfassung erfolgen.

Schüleraufnahme in eine höhere Jahrgangsstufe nach § 5 GSO

Falls es sich nicht um einen Schulwechsel aus einem anderen staatlich anerkannten Gymnasium handelt (vgl. § 10 GSO), muss die Schülerin bzw. der Schüler nach § 5 GSO eine Aufnahmeprüfung bestanden haben.
Erfassen Sie nach der Aufnahme die nachfolgenden Informationen:

Schüleraufnahme in die Jahrgangsstufe 10 oder 11 nach § 7 GSO

Die Aufnahme der zukünftigen Schülerinnen und Schüler der Einführungsklasse erfolgt im Planungsschuljahr in eine Klasse der Art EK.
Erfassen Sie nach der Aufnahme die nachfolgenden Informationen:

  1. Ziel der Jgst. am Ende des letzt. Schuljahres: e (Klassenziel erreicht)
  2. Grund f. wiederh. Besuch: S (Wh aus sonstigem Grund)
  3. Eintritt am: 01.08.xx
  4. in die Jahrgangsstufe: 10
  5. Schulbesuch am 1.10.[Vorjahr]: RS oder MS oder WS
  6. besuchte Jahrgangsstufe am 1.10.[Vorjahr]: 10
  7. Eignung laut Übertrittszeugnis: leer
  8. Aufnahmeberechtigung:
    R (falls Mittlerer Schulabschluss an der RS erworben)
    M (falls Mittlerer Schulabschluss im M-Zweig der MS erworben)

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