Es kann vorkommen, dass eine Schule auch nach vielen Jahren ein neues Abschlusszeugnis ausgeben muss.
Allgemeine und rechtliche Informationen hierzu finden Sie im KMS Nr. II.1 – BS4422 – 6a.27659 vom 27.10.2014 (Klärung)
Im Folgenden ist beschrieben, wie Sie mit ASV ein solches AP-Zeugnis ausstellen können.
Ablauf