Unterrichtspflichtzeit (UPZ) der Lehrer

Beachten Sie ebenfalls folgende Artikel zu den Themen Ermäßigungen, Ermäßigungen bei Teilzeit, (nicht-) wissenschaftlicher Einsatz

Die Unterrichtspflichtzeit der Lehrer an Realschulen ist durch die Unterrichtspflichtzeitverordnung - BayUPZV vom 11. September 2018 geregelt.

Weitere Anweisungen stehen im aktuell gültigen KMS zur Unterrichtsplanung.

Wissenschaftlicher/Nichtwissenschaftlicher Unterricht

In der Regel zählen die meisten Fächer wissenschaftlich, mit Ausnahme von Sport, sowie musische und praktische Fächer. Dies gilt für den Pflicht-/Wahlpflichtunterricht genauso wie für den Besonderen Unterricht. Anrechnungen zählen in der Regel wissenschaftlich.


Bei rein wissenschaftlichen Lehrkräften (z. B. mit M/Ph, D/E, E/G etc.), die aufgrund besonderer Qualifikationen ein nichtwissenschaftliches (Wahl-)Fach wie z. B. Sport (Mountainbike etc.) unterrichten wird dieser Unterricht natürlich auch nichtwissenschaftlich gewertet. So kann sich auch hier die UPZ erhöhen!


In ASV sind die Wertungen wissenschaftlich/nichtwissenschaftlich in einer Werteliste hinterlegt und werden auch so umgesetzt.


Es gibt aber ein paar Spezialfälle, die nicht eindeutig erfasst werden können.

Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an das zuständige Referat im KM.


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