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Ermäßigungen bei Vollzeitlehrern

Grundlage der Ermäßigungen ist die KMBek zur Unterrichtspflichtzeit, Stundenermäßigungen und Anrechnungsstunden der Lehrkräfte an staatlichen Realschulen.

Folgende Angaben beziehen sich nur auf Lehrkräfte, die in Vollzeit arbeiten. Bei teilzeitbeschäftigten Lehrkräften werden die Ermäßigungen nur anteilig vergeben. Beachten Sie hierzu die Teilzeittabellen.

Alter

Der Stichtag für die Gewährung von Altersermäßigungen ist der 1. Februar. Die Lehrkraft, die bis einschließlich 31. Januar im relevanten Schuljahr folgende Altersgrenzen erreicht, erhält für das ganze Schuljahr die jeweils zustehenden Ermäßigungen.

  • Ab 58 Jahren: 1 Ermäßigung
  • Ab 60 Jahren: 2 Ermäßigungen
  • Ab 62 Jahren: 3 Ermäßigungen

Beispiele
Eine LK wird am 10. Dezember des relevanten Schuljahres 60 Jahre alt. Sie erhält im ganzen Schuljahr 2 Ermäßigungen.
Eine LK wird am 31. Januar des relevanten Schuljahres 62 Jahre alt. Sie erhält im ganzen Schuljahr 3 Ermäßigungen.
Eine LK wird am 1. Februar des relevanten Schuljahres 58 Jahre alt. Sie erhält im ganzen Schuljahr keine Ermäßigungen.

Schwerbehinderung

Nach der Vorlage des Schwerbehindertenausweises erhalten schwerbehinderte Lehrkräfte folgende Ermäßigungen auf die Unterrichtspflichtzeit je nach Grad der Behinderung (GdB).

GdB 50 %: 2 Ermäßigungen
GdB 70 %: 3 Ermäßigungen
GdB 90 %: 4 Ermäßigungen

Der Eintrag des GdB erfolgt im Modul Lehrkräfte unter dem Reiter Person.

Teildienstfähigkeit und Ermäßigungen

In den Fällen, in denen einer teildienstfähigen Lehrkraft zugleich Ermäßigungsstunden wegen Schwerbehinderung oder Alters zustehen, sind die Ermäßigungen anteilig zu gewähren. (vgl. Teildienstfähigkeit)

Längerfristiger Ausfall

Mit Hilfe der Tabelle längerfristiger Ausfall im Reiter Einsatz JJ/JJ können die zu haltenden Unterrichtsstunden reduziert (ermäßigt) werden. Die typischen Fälle sind

  • Mutterschutz (MS)
  • Freistellungsphasen (FR) bei Blockmodell oder Sabbatjahr
  • Längerfristige Krankheit (Son)

In der Tabelle Ermäßigung (anteilige) im Reiter Einsatz JJ/JJ können Sie zudem nachfolgenden Ausfall erfassen:

  • Rekonvaleszenz (R)

Mutterschutz

vgl. Mutterschutz Eintrag in die Tabelle Längerfristiger Ausfall Art „MS Mutterschutz“, WStd entsprechend UPZ und Zeitraum

Freistellungsphasen

Eintragungshinweise unter Beschäftigungsverhältnis (inkl. Tabelle) berücksichtigen! In Teilzeitmodellen immer das entsprechende Schreiben bzgl. der Ermäßigungen für Alter und Schwerbehinderung beachten!

Längerfristige Krankheit

Über die Tabelle Längerfristiger Ausfall im Reiter Einsatz JJ/JJ kann die Art durch die Art „son. Ausfall m. Dienstbezüge (SON)“ mit der Anzahl zu reduzierenden Wochenstunden und dem Zeitraum eingetragen werden.

Rekonvaleszenz - Wiedereingliederungsmaßnahmen

Als UPZ soll die Zahl eingetragen werden, die die Lehrkraft am Ende der Wiedereingliederungsmaßnahme wieder hat. Während der Maßnahme wird die Unterrichtsstunden beim oberen Feld Ermäßigung (anteilige) durch die Art „Rekonvaleszenz (R)„ reduziert, bis gewünschte Wochenstundenzahl erreicht ist. Voraussetzung für die Eintragung ist, dass die Lehrkraft auch am Stichtag arbeitet. (UPZ > 0)

Beispiel - Wiederverwendungsmaßnahme (Rekonvaleszenz), Ermäßigungen und Altersermäßigungen

Eine Lehrkraft wird wieder eingegliedert. Sie ist zudem nun schwerbehindert mit GdB 50 %. Zum Zeitpunkt der Meldung soll sie laut Amtsarzt 12 Stunden arbeiten, am Ende der Wiedereingliederung bzw. des Schuljahres arbeitet sie Vollzeit mit UPZ 24. Außerdem erhält sie 1 Altersermäßigungen und gleicht 1 Stunde AZK aus.

Folgende Eintragungen sind neben dem Unterrichtseinsatz notwendig.


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