Die folgenden Aussagen treffen nur auf Vollzeitlehrer zu. Für teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte beachten Sie bitte die Artikel Teilzeiten und Teilzeittabellen.
Die Arbeitszeit für Beamte beträgt in Bayern wöchentlich 40 Zeitstunden.
Je nach Einsatz in wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Fächern und den ggf. zustehenden Ermäßigungen wegen Alter oder Schwerbehinderung ergibt sich bei vollzeitbeschäftigten Lehrkräften eine andere UPZ.
Die Grundlage bildet die Verordnung über die Unterrichtspflichtzeit in Bayern.
In der Realschule ist die Regel-UPZ 24. Bei ausschließlichen Einsatz in nichtwissenschaftlichen Fächern (unabhängig von Lehrerlaubnis oder -befähigung) kann sich diese bis auf eine maximale UPZ von 28 Stunden erhöhen.
Die UPZ berechnet sich stets aus dem Einsatz in wissenschaftlichen Fächern!
Beachten Sie bitte folgende Tabelle.
Eine Lehrkraft mit der Fächerkombination M/Mu ist 59 Jahre alt und hat einen GdB von 60 %. Die Lehrkraft möchte in VZ arbeiten.