B2.3 Lehrkräfte mit erfolgreicher Teilnahme am Offenen Versetzungsverfahren (OVV)

Eintragungshinweise

Bisherige Stammschule

Die Lehrkraft ist - nach Bestätigung der neuen Stammschule auf Übernahme zur UP - mit „ohne Einsatz (oe)“ als Beschäftigungsart zu melden.

Im Feld Beurlaubung/Abwesenheit wählen Sie den Wert „Sonstige (so)“.
Bei Zugang/Abgang (ASD) setzen Sie bitte einen Abgang der Art „Wechsel gleiche Schulart (w)“.

Die Lehrkraft nicht löschen oder die Beschäftigungsart nicht auf „nicht melden (nm)“ setzen!

Neue Schule

Das Formblatt zur Benachrichtigung des Staatsministeriums nach dem Offenen Versetzungsverfahren, aus dem die Konkurrenz erkennbar ist, ist in Schriftform einzureichen.

Die im offenen Versetzungsverfahren angeforderte Lehrkraft muss im Stammpersonal angelegt werden. Setzen Sie zusätzlich einen Zugang der Art „Wechsel gleiche Schulart (w)“.

Sonderfall - Mobile Reserve wird im OVV ausgewählt

Sollte eine Lehrkraft über das Offene Versetzungsverfahren an eine neue Schule versetzt werden und sie arbeitet im aktuellen Schuljahr noch als Mobile Reserve, so muss die Lehrkraft von der bisherigen Einsatzschule nicht mehr als Mobile Reserve gekennzeichnet werden (keine Anrechnungen LRM). Vergeben Sie als Einsatzschule im Reiter Einsatz XX/YY bei Beschäftigungsart den Eintrag „ohne Einsatz (oe)“ und bei Abgang „Wechsel gleiche Schulart (w)“.

Bleibt die Mobilen Reserve auf Grund der Auswahlentscheidung im OVV an der derzeitigen Schule (alte Stammschule = neue Einsatzschule), so muss kein Zu- und Abgang gemeldet werden. Die Lehrkraft wird einfach als Stammlehrkraft weitergeführt.


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