Lehrkräfte, die als mobile Reserve eingestellt wurden, werden nach dem Einsatzjahr in der mobilen Reserve von ihrer Stammschule weiterhin mit Vollzeit bzw. der genehmigten Teilzeit geführt.
Mobile Reserven müssen von der Stammschule nach ihrem Einsatzjahr immer gemeldet werden!
Bei Lehrkräften der Mobilen Reserve sind im Planungsschuljahr auf dem Reiter <Schulnummer> im Bereich Anrechnungen, Pflege, Förderung, Betreuung, Vertretungsreserven Lehrerstunden der Art Mobile Reserve (Kürzel LRM) im vollen Umfang der bisherigen UPZ zu erfassen. Auf diese Weise wird das Budget der Schule nicht belastet und die Mobilen Reserven werden sicher an das Personalreferat gemeldet.
Bei Wegversetzungen von Mobilen Reserven sind die Eintragungen unter Einsatz als Mobile Reserve auf dem Reiter Einsatz <Schuljahr> zu entfernen.
Wenn eine Lehrkraft vom Ministerialbeauftragten für eine bestimmte Anzahl an Wochenstunden zugewiesen wird, dann wird die Lehrkraft von der Stammschule gemeldet. Die andere Einsatzschule muss die Lehrkraft nicht zusätzlich melden.
Eine Vollzeitlehrkraft mit der Fächerkombination Deutsch/Musik war als Mobile Reserve mit 16 Wochenstunden für ein Jahr zugewiesen. Die restlichen Stunden wurden von der MB-Dienststelle verteilt. Die Lehrkraft wird von der Stammschule zur Unterrichtsplanung im Mai mit einer UPZ von 28 und 28 Stunden der Art „Mobile Reserve (LRM)“ gemeldet.
Beschäftigungsart: Vollzeit (vz)
UPZ: 28
Abgang: Wechsel andere Schule (w)
Anrechnungen: Mobile Reserve (LRM) mit 28 WStd
Beschäftigungsart: oe
Abgang: w
Wird eine Lehrkraft im offenen Versetzungsverfahren versetzt, so wird sie als Stammlehrkraft an der neuen Schule in der UP geführt. Die bisherige Einsatzschule meldet sie mit Beschäftigungsart ohne Einsatz (Kürzel oe) und Abgang Wechsel gleiche Schulart (Kürzel w).