Lehrkräfte, die als mobile Reserve eingestellt wurden, werden nach dem Einsatzjahr in der mobilen Reserve von ihrer Stammschule weiterhin mit Vollzeit bzw. der genehmigten Teilzeit (Beschäftigungsart: vz) geführt.
Mobile Reserven müssen immer von der Stammschule nach ihrem Einsatzjahr gemeldet werden!
Auch wenn eine mobile Reserve im Mutterschutz oder Elternzeit ist, muss diese Lehrkraft mit der Anrechnungsart LRM gemeldet werden.
Alle Mobilen Reserven erhalten für das kommenden Schuljahr über den Reiter Schule Anrechnungen der Art „Mobile Reserve (LRM)“ im vollen Umfang der bisherigen UPZ. Auf diese Weise wird das Budget der Schule nicht belastet und die Mobilen Reserven sicher an das Personalreferat übertragen. Bei Wegversetzungen von mobilen Reserven bitte den Eintrag „d“, „k“ oder „l“ im Reiter Einsatz JJ/JJ unten rechts löschen.
Wenn ein Lehrkraft vom Ministerialbeauftragen für bestimmte Anzahl an Wochenstunden zugewiesen wird, dann wird die Lehrkraft von der Stammschule gemeldet. Die andere Einsatzschule muss die Lehrkraft nicht zusätzlich melden.
Eine Vollzeitlehrkraft mit der Fächerkombination Deutsch/Musik war als Mobile Reserve mit 16 Wochenstunden für ein Jahr zugewiesen. Die restlichen Stunden wurden von der MB-Dienststelle verteilt. Die Lehrkraft wird von der Stammschule zur Unterrichtsplanung im Mai mit einer UPZ von 28 und 28 Anrechnung der Art „Mobile Reserve (LRM)“ gemeldet.
Beschäftigungsart: Vollzeit (vz)
UPZ: 28
Abgang: Wechsel andere Schule (w)
Anrechnungen: Mobile Reserve (LRM) mit 28 WStd
Beschäftigungsart: oe
Abgang: w