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K1 Teilzeitanträge prüfen und drucken (nur Staatliche Schulen)

Beachten Sie den Artikel zu Teilzeitanträge UP sowie allgemein zur Teilzeit

Der personalverwaltenden Stelle (für Beamte im KM bzw. für angestellte Lehrkräfte am Landesamt für Schule) muss zur US eine schriftliche Einwilligung jeder Teilzeitlehrkraft zur Teilzeitbeschäftigung im neuen Schuljahr vorliegen. Bei TZ-Grund „an“, „fb“ ist zur US der schriftliche Antrag einzureichen. Bei befristet Angestellten liegt die Unterschrift im Vertrag bereits dem Landesamt für Schule vor. Bei allen anderen TZ-Lehrkräften wurde bereits zur UP ein TZ-Antrag für Sonderfälle eingereicht. Wurde von einer TZ-Lehrkraft aus irgendwelchen Gründen bisher kein schriftlicher Antrag eingereicht oder der Antrag muss geändert werden, so ist dieser Antrag zur US zu schicken.

Die Teilzeitanträge werden erst nach (davor werden die TZ-Anträge im Bericht noch mit alten Daten aus dem Vorjahr angezeigt) der ersten Übermittlung der US mit den korrekten Daten befüllt.

Die Teilzeitdaten müssen unbedingt mit den übermittelten Daten übereinstimmen. Kontrollieren Sie ebenfalls die TZ-Anträge in Elternzeit und überprüfen Sie, ob das aktuelle Stundenmaß „übermittelt (US)“ mit dem übermittelten Antrag zur UP „übermittelt (UP)“ übereinstimmt. Klicken Sie dazu im Modul TZ-Anträge bei aktiviertem Bearbeitungsmodus alle Teilzeilanträge an. (Aufruf z.B. über einen Lehrer mit Teilzeit im Einsatz SJ/SJ mit dem Button Teilzeitanträge) \\Sollten Sie eine Abweichung feststellen, sprechen Sie mit dem Personalreferat und schicken Sie einen neuen Teilzeitantrag für Sonderfälle.

Übersicht

Beamte Angestellte
Teilzeit in Elternzeit Liegt dem Ministerium bereits seit der UP vor, ist i.d.R. bereits genehmigt Liegt dem Landesamt für Schule bereits seit der UP vor, ist i.d.R. bereits genehmigt
Arbeitszeitmodelle wie Altersteilzeit, Sabbatmodell Wird vom Ministerium bereits vor dem Schuljahr genehmigt, Genehmigung gilt für die gesamte Laufzeit Wird von dem Landesamt für Schule bereits vor dem Schuljahr genehmigt, Genehmigung gilt für die gesamte Laufzeit
Antrags- TZ, familienpolitische TZ Ein schriftlicher Antrag ist dem Staatsministerium zur US vorzulegen. Ein schriftlicher Antrag ist dem Landesamt für Schule zur US vorzulegen. Die Genehmigung erfolgt aber über OWA-Postfach, wie im KMS beschrieben!
Sonderfälle wie Mutterschutz, längerfristige Erkrankung etc. Liegt dem Ministerium bereits seit der UP vor, ist i.d.R. bereits genehmigt. Sonst muss dieser zur US eingereicht werden! Liegt dem Landesamt für Schule bereits seit der UP vor, ist i.d.R. bereits genehmigt. Sonst muss dieser zur US eingereicht werden! Die Genehmigung erfolgt aber über OWA-Postfach, wie im KMS beschrieben!

Anträge an das Personalreferat

1. alle familienpolitische Teilzeit und Antragsteilzeit
Drucken Sie nach erfolgreicher US Abgabe die endgültigen TZ-Anträge aus und übersenden Sie diese zeitnah, spätestens bis 18.10. an das Personalreferat V.3.

2. für Lehrkräfte, die langfristig erkrankt sind und familienpolitische Teilzeit oder Antragsteilzeit haben, kann kein TZ-Antrag generiert werden. Für diese Lehrkräfte ist stattdessen ein TZ-Antrag für Sonderfälle vorzulegen. (siehe Berichte → LK → Antrag auf Teilzeitbeschäftigung nur für Sonderfälle

3. Bericht lk_teilzeitantraege_fehlanzeige
Dieser Bericht spielt alle Lehrkräfte aus, die in Vollzeit arbeiten, obwohl zur UP noch als Teilzeit gemeldet wurde. Für jeden dieser Lehrkräfte muss ein „Antrag auf Rückkehr zur Vollzeit“ (vgl. unter https://www.km.bayern.de/lehrer/dienst-und-beschaeftigungsverhaeltnis/formulare.html) an das Staatsministerium geschickt werden.

Bayerisches Staatsministerium
für Unterricht und Kultus
Referat V.3
Salvatorstraße 2
80333 München

Nur durch eine zeitnahe Übermittlung der Papieranträge kann die Teilzeitkontrolle rechtzeitig beendet werden. Wenn Anträge verspätet abgegeben werden, erfolgt die Anpassung der Gehälter erst zum Januar!

Anträge erstellen

Drucken Sie die TZ-Anträge unbedingt erst nach der erfolgreichen US-Abgabe aus.

Um die TZ-Anträge zu erstellen gehen Sie bitte wie folgt vor. Öffnen Sie zunächst das Modul „Teilzeitanträge“, z.B. indem Sie bei einer Teilzeitlehrkraft im Reiter „Einsatz JJ/JJ“ auf den Button klicken. Beachten Sie, dass zur US die endgültige Verteilung grundlegend ist. Die Bearbeitung muss aktiviert sein, damit Sie bereits jetzt auf Fehler hingewiesen werden.

Bild vor der Übermittlung der US. Der Reiter „übermittelt (US)“ ist noch inaktiv (ausgegraut).



Bild nach der Übermittlung der US. Nun ist der Reiter „übermittelt US“ aktiv. Die TZ-Anträge können gedruckt werden.



Klicken Sie nun alle im Navigator angezeigten Lehrkräfte durch und kontrollieren Sie die Teilzeitanträge.

Über den Button „Teilzeitanträge ausgeben“ können Sie die Anträge ansehen, speichern bzw. drucken:



Prüfen Sie bitte, ob die Anträge auch richtig ausgegeben wurden. Schicken Sie nur die in obiger Tabelle angegebenen Anträge zur US an das Staatsministerium bzw. das Landesamt für Schule (Angestellte).

Bericht lk_teilzeitantraege_fehlanzeige

Im Modul Berichte steht im Datenbereich Lehrkräfte der Bericht lk_teilzeitantraege_fehlanzeige zur Verfügung. Mit diesem Bericht werden Lehrkräfte ausgegeben, bei denen sich die Beschäftigungsart oder Beschäftigungsumfang im Bezug auf Vollzeit/Teilzeit gegenüber der Datenübermittlung zur UP ergeben haben. Bitte drucken Sie diesen Bericht nach Übermittlung der US aus und senden diesen mit den Teilzeitanträgen in Papierform an das Staatsministerium für Unterricht und Kultus postalisch nach der finalen Übermittlung zu. Fehlanzeige ist nicht erforderlich.


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