Inhaltsverzeichnis

Unterricht

Hier werden nur schulartspezifische Eingaben näher erklärt. Allgemeine Hilfen finden Sie hier.

Erste Arbeiten nach der Altdatenübernahme

Aus statistischer Sicht ist es ausreichend, wenn der Unterricht an den Schulen für Kranke mit Unterrichtsfach „grundlegender Unterricht“ gemeldet wird. Trotzdem wurden einige differenzierte Fächer in ASV zur Verfügung gestellt. Sollten für die Schulverwaltung weitere Fächer gewünscht sein, können auch diese über ASD bereitgestellt werden.

Zuordnung von Schülern zum Unterricht

Bei der Abbildung des Unterrichts in ASV ist darauf zu achten, dass die Wochenstundenzahl sowohl aus Lehrer- als auch aus Schülersicht stimmig ist. Einer Unterrichtseinheit dürfen nur die Schüler zugeordnet werden, die tatsächlich gemeinsam unterrichtet werden.

Beispiel: Eine Lehrkraft erteilt an drei Tagen je eine Stunde Einzelunterricht. An einem Tag nimmt Schüler A teil, an einem Schüler B und am dritten Schüler C. In diesem Fall sind 3 Unterrichtselemente anzulegen mit jeweils 1 Stunde und 1 zugeordneten Schüler. Falsch wäre es, ein dreistündiges Unterrichtselement anzulegen und alle drei Schüler zuzuordnen, da dies bedeuten würde, dass jeder Schüler drei Stunden Unterricht hätte.

Im Falle von Förderung (z. B. nach § 10 Abs. 3 KraSO), die zeitgleich zu regulärem Klassenunterricht stattfindet und an der die Schüler nicht über einen längeren Zeitraum teilnehmen, sind – je nach Lehrkraft – die unterrichtswirksamen Lehrerstundenarten Fördermaßnahmen § 10 (3) KraSO (Kürzel BLF), Heilpädagogische Fördermaßnahmen (Kürzel HPF), Sonderpädagogische Fördermaßnahmen (Kürzel SPF) und indiv. Lernförderung (durch Förderlehrer) (Kürzel FöL) zu verwenden. Eine Schülerzuordnung wird dann nicht vorgenommen.

Werden Lehrkräfte über einen längeren Zeitraum in einer Klasse (als zusätzliche Lehrkraft) zur Differenzierung eingesetzt, so ist die Lerngruppe auf zwei gekoppelte Unterrichtselemente aufzuteilen.

Hausunterricht

Hausunterricht zählt als regulärer Unterricht. Es gibt 2 Möglichkeiten den Hausunterricht einzutragen:

Hausunterricht mit Erfüllung des regulären Pflichtunterrichtes Hier sollen für die Schüler die im Hausunterricht unterrichtet werden, eine gesonderte Klassengruppe in der entsprechenden Klasse angelegt werden. In dieser Klassengruppe dürfen keine Schüler sein, die am regulären Schulunterricht teilnehmen. Der Pflichtunterricht wird in der Matrix entsprechend in der betreffenden Klassengruppe eingetragen. Die Schüler der Klassengruppe „Hausunterricht“ müssen aus dem Pflichtunterricht der anderen Klassengruppe ausgetragen werden.

Hausunterricht als sonderpädagogische Fördermaßnahme Die Schüler können hier in der regulären Klassengruppe verbleiben. Der Lehrkraft wird die entsprechende Fördermaßnahme mit der Schülerzuordnung eingetragen. Die Schüler im Hausunterricht mit einer Fördermaßnahme müssen aus dem Pflichtunterricht der anderen Klassengruppe ausgetragen werden. Da es sich in diesem Fall um eine feste Schülerzuordnung handelt, muss der Unterricht unbedingt im Reiter „XXXXFZ“ bzw. „XXXXSKF“ im besonderen Unterricht eingetragen werden. Die Werte in „Anrechnung, Fördermaßnahmen, Betreuung, …“ sind nicht zu verwenden.