SKR
Aufgrund gesetzlicher Löschprozesse sind die vollständigen Schülerdaten, insbesondere die Bildungsgänge am Stichtag des Vorjahres, in ASD nur bis ca. 13.09.2024 verfügbar.
Da die Angabe des Vorjahresbildungsgangs durch eine Muss-PL gefordert wird, empfiehlt es sich - soweit möglich -, die Schüler bis zum genannten Datum aus ASD abzuholen.
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Sofern ein Schüler aufgrund eines diagnostizierten Autismus sonderpädagogische Förderung (z. B. MSD, Inklusion) erhält bzw. erhalten soll, ist auf dem Reiter Laufbahn im Bereich Störungen / Schwächen / Förderung die Ausprägung AUT einzutragen.
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ASD registriert im Rahmen der Einbuchung der übermittelten Daten berechtigte und unberechtigte Schülerdoppelmeldungen.
Eine unberechtigte Schülerdoppelmeldung liegt vor, wenn ein Schüler von zwei verschiedenen Schulen nach ASD gemeldet wird, obwohl er von einer der beiden Schulen nicht gemeldet werden darf (z. B. weil er sich vor dem Stichtag bereits abgemeldet hatte).
Wechselt ein Schüler zwischen dem 1. und dem 20. Oktober von einer allgemeinbildenden Schule an eine berufliche Schule, so liegt hingegen eine berechtigte Schülerdoppelmeldung vor.
In allen Fällen unberechtigter Schülerdoppelmeldungen erhalten die beteiligten Schulen Transferquittungen sowie eine OWA-Nachricht (für FOS, FOF, BFG und BFGF erst ab Schuljahr 2026/2027 relevant). Ausführliche Erläuterungen hierzu finden Sie in der ASV-Dokumentation unter: Schüler wird von zwei Schulen gemeldet
Mithilfe der Schülervorabfrage kann bereits vor dem Stichtag der Erhebung für alle in ASV gespeicherten Schüler der Schule die Information aus ASD bezogen werden, ob eine zweite Schule denselben Schüler aus ASD abgeholt oder sogar bereits nach ASD gemeldet hat.
Beachten Sie hierzu bitte die ASV-Dokumentation: Schülervorabfrage US
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Wird ein Unterricht von zwei Lehrkräften gemeinsam erteilt (keine pädagogischen Assistenten oder Drittkräfte), so ist dieser Unterricht mit der Feinkoppel Teamteaching zu erfassen. Damit ist die Anzahl der Stunden sowohl aus Sicht der unterrichtenden Lehrkräfte als auch aus Sicht der zugeordneten Schüler korrekt.
Erläuterungen zur Erfassung finden Sie in der ASV-Dokumentation unter: Abbildung von Teamteaching in der Matrix
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NEU 2025
Der Zusatz Teilung wegen Gruppengröße ist fachlich nur dann zutreffend, wenn dem Unterricht nur ein Teil der Klasse zugeordnet ist und die Abweichungsstunden mit den Wochenstunden des Unterrichtselements übereinstimmen.
Beispiel:
Eine Klasse mit 30 Schülerinnen und Schülern hat 3 Stunden pro Woche gemeinsam Unterricht im Fach Mathematik; eine zusätzliche Stunde wird in geteilten Gruppen erteilt.
In diesem Fall sind drei Unterrichtselemente zu erfassen: ein dreistündiges mit allen Schülern und zwei einstündige mit den Schülern der jeweiligen Gruppe. Da für die Teilung in diesem Fall eine Lehrerstunde zusätzlich benötigt wird, ist bei einem der beiden einstündigen Unterrichtselemente die Abweichung T einzutragen.
Damit die Anzahl der Unterrichtsstunden je Schüler statistisch korrekt ist, ist besonders darauf zu achten, dass kein Schüler beiden einstündigen Unterrichtselementen zugeordnet ist, sondern die Klasse überschneidungsfrei auf die beiden Unterrichtselemente aufgeteilt ist.
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Ausführliche Eintragungshinweise zu dieser Thematik finden Sie im Dokument Erfassen von Lehrkräften mit mehreren Dienstverhältnissen bzw. mehreren Dienststellen.
Grundsätzlich gilt:
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NEU 2025
Für die amtliche Statistik und die Lehrerbedarfsprognose ist von besonderer Bedeutung, dass Zu- und Abgänge von Lehrkräften an jeder Schule statistisch korrekt von ASD berechnet werden können. In wenigen Fällen ist hierzu eine Meldung der Schule erforderlich.
Zugänge
Die Eintragung eines Zugangsdatums und einer Zugangsart ist ab dem Schuljahr 2025/2026 nicht mehr notwendig. Die Plausiprüfungen hierzu wurden entfernt.
Abgänge
Alle Lehrkräfte, die ihren überwiegenden Einsatz im Vorjahr an der berichtenden Schule hatten (vz, tz oder wh) und im aktuellen Schuljahr aus folgenden Gründen nicht mehr an der Schule tätig sind, müssen mit Beschäftigungsart oe und Beurlaubungsart so im aktuellen Schuljahr zwingend gemeldet werden; die Eintragung des Abgangsdatums und des -grundes ist im Bereich Zugang / Abgang (ASD) auf dem Reiter Einsatz vorzunehmen:
Befristet angestellte Lehrkräfte, die die Schule wegen Vertragsablauf (va) verlassen haben, müssen im aktuellen Schuljahr nicht mehr geführt werden (optional mit Beschäftigungsart nm). Gleiches gilt für abgegangene Lehrkräfte mit Wechsel gleiche/andere Schulart (w, ws).
Beurlaubte Lehrkräfte müssen im ersten Jahr der Beurlaubung mit Beschäftigungsart oe und korrekter Beurlaubungsart (nicht so) gemeldet werden.
Bei Lehrkräften, die in vollem Umfang an eine nichtschulische Dienststelle abgeordnet sind, und Lehrkräften in der Freistellungsphase ist als Beschäftigungsart wh, tz oder vz (nicht oe) zutreffend, bei Lehrkräften in Elternzeit ist als Beschäftigungsart oe und als Beurlaubungsart ez einzutragen. Diese Lehrkräfte müssen in jedem Jahr der Abordnung, Freistellung bzw. Elternzeit gemeldet werden, eine Abgangsart ist aber nicht zu erfassen. Kehrt eine Lehrkraft nach Ende der Freistellungsphase nicht an die Schule zurück, ist keine erneute Meldung der Lehrkraft erforderlich.
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Als Stammschule einer Lehrkraft ist grundsätzlich diejenige Schule anzugeben, die die Hauptdienststelle des Dienstverhältnisses darstellt, im Rahmen dessen die Lehrkraft an der Schule tätig ist. Bei Lehrkräften mit mehreren Dienstverhältnissen und/oder Dienststellen und Schulen mit gemeinsamem DSS gibt es einige Besonderheiten zu beachten, die ausführlich im Dokument Erfassen von Lehrkräften mit mehreren Dienstverhältnissen bzw. mehreren Dienststellen dargestellt sind.
Für staatliche Lehrkräfte sollte grundsätzlich die in VIVA eingetragene Schule als Stammschule gemeldet werden. Ist in VIVA für das Hauptdienstverhältnis einer Lehrkraft eine andere Stammschule erfasst als in ASV, so sollte dies bei der Übernahme der Lehrerdaten angezeigt werden.
Bei staatlichen Lehrkräften an beruflichen Schulzentren oder in sonstiger Weise organisatorisch verbundenen Schulen kann abweichend von VIVA die Schule des überwiegenden Einsatzes der Lehrkraft innerhalb des Schulverbunds oder die größte der verbundenen Schulen angegeben werden.
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Bei Studienreferendaren (Eintrag vd im Reiter Einsatz <Schuljahr>) ist im Reiter Dienst unter Lehrbefähigung/-erlaubnis das angestrebte Lehramt einzutragen.
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Um die sonstigen Anrechnungen (staatl.) (Kürzel wx) automatisiert auswerten zu können, ist seit dem Schuljahr 2023/2024 bei Verwendung dieser Anrechnungsart zusätzlich eine Differenzierung auszuwählen:
Sollte eine Lehrkraft mehrere wx-Anrechnungen mit unterschiedlichen Differenzierungen erhalten (z. B. jeweils eine Anrechnungsstunde für Lehrergesundheit und KIBBS), legen Sie bitte für jede dieser Differenzierungen einen eigenen Eintrag an.
Sofern keine andere Differenzierung zutreffend ist, wählen Sie bitte sonstige aus. In diesem Fall muss eine Erläuterung im Freitextfeld erfasst werden.
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NEU 2025
Die Anrechnungsstunden für Lehrkräfte des Beratungsnetzwerks „Zukunft prägen - Lehrer/-in werden“ sind mit der Anrechnungsstundenart wx und der Differenzierung Ber_ZpLw zu melden.
Die Botschafter/-innen des Projekts „VOR ORT“ erhalten für ihre Tätigkeit 0,5 Anrechnungsstunden je Schuljahr. Die Verbuchung der Anrechnungsstunden richtet sich nach der Schulart:
alle Förderschulen und Schulen für Kranke
Eine Übersicht über die zur Verfügung stehenden Ausprägungen zur Meldung der Personalvertretung und deren Verwendung ist in der ASV-Dokumentation zusammengestellt: Anrechnungsstunden für Personalvertretung an Förderschulen.
Die Eintragungen sind insofern durch Plausibilitätsprüfungen abgesichert, als die Lehrerstundenarten Hauptpersonalrat und Personalrat Förderschule ausschließlich für staatliches Personal verwendet werden dürfen. Achten Sie bitte insbesondere darauf, die Lehrerstundenart Hauptpersonalrat auch tatsächlich nur für diejenigen Lehrkräfte zu verwenden, die gewählte HPR-Mitglieder sind.
FZ, SKR
NEU 2025
Angaben zur Anzahl der Schüler in Klassen für Kranke im Vorjahr je Schulart sind ab der US 2025 nicht mehr nach Geschlecht getrennt, sondern nur noch als ganzzahlige Gesamtwerte je Schulart anzugeben.
Der bisherige Vorjahresdurchschnittswert wird zur US 2025 durch Angaben zur durchschnittlichen Anzahl der Schüler in Klassen für Kranke je Jahresunterrichtstag im Vorjahr in Abhängigkeit vom jeweiligen Bereich (Somatik/Psychosomatik bzw. Psychiatrie) ersetzt. Die je Bereich ermittelten Durchschnittswerte sind mit zwei Dezimalstellen als Summendaten anzugeben.
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In ASV stehen für Schüler, Lehrkräfte, nicht unterrichtendes Personal und sonstiges Verwaltungspersonal auch die Geschlechtsausprägungen divers und ohne Angabe zur Verfügung, sodass das Geschlecht entsprechend der Eintragung im Personenstandsregister erfasst werden kann.
Zusätzlich besteht bei Schülern, deren Geschlechtsidentität vom Eintrag im Personenstandsregister abweicht, die Möglichkeit, das „gelebte“ Geschlecht sowie den zukünftigen Rufnamen in ASV zu führen.
Detaillierte Informationen dazu finden Sie in der ASV-Dokumentation unter: Organisatorisches Geschlecht
Übermittlung an ASD
Das in ASV erfasste, dem Eintrag im Personenstandsregister entsprechende Geschlecht wird für den übermittlungsrelevanten Personenkreis nach ASD übermittelt.
Die Einträge divers und ohne Angabe werden statistisch nicht ausgewertet. Bei den betreffenden Personen erfolgt aufgrund voraussichtlich geringer Fallzahlen ein zufälliges, aber über die Jahre hinweg konsistentes Mapping auf die Ausprägungen männlich oder weiblich, um die Statistische Geheimhaltung zu gewährleisten.
Die Informationen zum sogenannten „organisatorischen“ Geschlecht werden nicht nach ASD übermittelt.
Übermittlung aus ASD
Bei der Schüler- und Lehrkräftesuche können alle Geschlechtsausprägungen verwendet werden.
Sofern den Suchkriterien entsprechende Datensätze vorliegen, wird das Geschlecht beim Abholen von Schüler- bzw. Lehrkräftedaten ausgeliefert und in ASV übernommen.