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Organisatorisches Geschlecht

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Bei Schülerinnen und Schüler, deren Geschlechtsidentität von ihrem Geschlechtseintrag im Personenstandregister abweicht, haben die Schulen die Möglichkeit, das „gelebte“ und noch nicht eingetragene Geschlecht so wie den zukünftigen Rufnamen bereits in ASV zu führen.

Dazu kann im Schülermodul unter dem Reiter Grunddaten im Feld Rufname der Wunschvorname der betroffenen Schülerin bzw. des betroffenen Schülers, welcher von dem im Personenstandsregister eingetragenen Vornamen abweicht, notiert werden:

Des Weiteren ist unter dem Reiter Erweiterungen im Bereich Merker (optional) die Merkerreferenz „ORG_G organisatorisches Geschlecht“ und der entsprechende Merker - hier: „M männlich“ - einzutragen:

Sind diese Eintragungen vorgenommen, so wird in Berichten, die der Organisation des Schulalltags dienen und nicht zwingend das rechtliche Geschlecht und die im Personenstandsregister eingetragenen Vornamen einer Person erfordern, das mit dem Merker gesetzte Geschlecht und der gewünschte Rufname der betroffenen Schülerin bzw. des betroffenen Schülers:

Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass das in ASV eingetragene Geschlecht sowie die eingetragenen Vornamen erst angepasst werden dürfen, sobald die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vorname vom zuständigen Standesamt beurkundet wurde und in diesem Zuge die Eintragung im Personenstandsregister erfolgt ist. Bitte beachten Sie auch, dass Merker nicht übermittelt werden. Diese Daten müssen bei einem Schulwechsel der Schülerin bzw. des Schülers selbst erhoben und von der neuen Schule eingetragen werden.