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Organisatorisches Geschlecht

Bei Schülerinnen und Schülern, deren Geschlechtsidentität von ihrem Geschlechtseintrag im Personenstandsregister abweicht, haben die Schulen die Möglichkeit, das „gelebte“ und noch nicht eingetragene Geschlecht so wie den zukünftigen Rufnamen bereits in ASV zu führen.

Dazu kann im Schülermodul unter dem Reiter Grunddaten im Feld Rufname der Wunschvorname der betroffenen Schülerin bzw. des betroffenen Schülers, welcher von dem im Personenstandsregister eingetragenen Vornamen abweicht, notiert werden:

Des Weiteren ist unter dem Reiter Erweiterungen im Bereich Merker (optional) die Merkerreferenz „ORG_G organisatorisches Geschlecht“ und der entsprechende Merker - hier: „M männlich“ - einzutragen:

Sind diese Eintragungen vorgenommen, so wird in Berichten, die der Organisation des Schulalltags dienen und nicht zwingend das rechtliche Geschlecht und die im Personenstandsregister eingetragenen Vornamen einer Person erfordern, das mit dem Merker gesetzte Geschlecht und der gewünschte Rufname der betroffenen Schülerin bzw. des betroffenen Schülers verwendet:

Wir weisen vorsorglich klarstellend darauf hin, dass das in ASV eingetragene Geschlecht (anders als das oben beschriebene „organisatorische Geschlecht“ sowie die eingetragenen Vornamen erst angepasst werden dürfen, sobald die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen vom zuständigen Standesamt beurkundet wurde und in diesem Zuge die Eintragung im Personenstandsregister erfolgt ist. Bitte beachten Sie auch, dass Merker nicht an ASD übermittelt werden. Diese Daten müssen bei einem Schulwechsel der Schülerin bzw. des Schülers selbst erhoben und von der neuen Schule eingetragen werden.

Hinweis:

Für folgende zwei Fälle ist die oben genannte Eintragung noch nicht möglich:

  • Schulart FZ und SKR - bei Schülerinnen und Schüler in Klassen der Klassenart „Klasse für Kranke“;
  • alle Schularten - bei Schülerinnen und Schüler in Klassen der Klassenart „externe Prüfungsteilnehmer“ bzw. „Klasse für externe Schüler“.