Sonderfälle an Beruflichen Schulen

Für die an Beruflichen Schulen in großer Menge anfallenden Zeugnisse wurden im Zeugnisdruck einige Vereinfachungen im Arbeitsablauf berücksichtigt. Diese Seite beschreibt, auf welche Art Sie Eingaben machen können.

Die meisten Eingaben erfolgen über den Bemerkungs-Helper direkt in der Zeugnisschablone für jeden Schüler. Bemerkungen können nicht über die Schülerweise- oder Fachweise Notenerfassung eingegeben werden.

Vier Eingaben können nur über die ASV gemacht werden:

  • Austrittsgrund und -datum
  • Lese-Rechtschreib-Störung oder Behinderung
  • Vorjahresnoten / abgeschlossene Pflichtfächer
  • WS: Jahrgangsstufe 9: Verleihung Mittelschulabschluss (erfolgt automatisch)

Die Abkürzungen für die verwendeten Zeugnisarten (Z, J, A, usw.) finden Sie hier. Die Zeugnisarten Zwischen- und Jahreszeugnis umfassen auch die BS+, BGJ, BVJ und BIK-Zeugnisse, obwohl diese eine abweichende Zeugnisart definiert haben.

Bezeichnung im Bemerkungs-Helper BS, BSF BFS, BFF WS, WSF FS FAK Eingabe im Bemerkungshelper (Zeugnis-Schablone) Eingabe
in der ASV
Austrittsgrund B - - - - nein
Eingabe MUSS über die ASV erfolgen
ja
Eingabe über Schüler > Ein-/Austritt > Bereich „Austritt“ muss das Austrittsdatum und der -grund eingegeben werden.
Befreiung nach BSO alle★ alle★ alle - - ja
Deutsch, PuG, Sport (beide HJ) werden aus ASV gelesen und zurück geschrieben. Religion wird nur gelesen, eine Änderung wird nicht nach ASV zurückgeschrieben (Grund: Religions-Änderung hat Folgeänderungen im Schüler > Unterricht zur Folge, die automatisch nicht möglich sind).
ja
Eingabe über Schüler > Unterricht > Unterrichts-Befreiung möglich (Deutsch, Politik und Gesellschaft, Sport (muss 1. und 2. HJ angeklickt sein). Befreiung Religion nur, wenn der Wert „RUBBS“ ausgewählt. „OHNRU“ wird nicht als Befreiungs-Grund interpretiert.
Befreiung von Sport - alle★ alle - - ja
ja
Eingabe über Schüler > Unterricht > Unterrichts-Befreiung > Sport 1. und 2. HJ
Betriebspraktikum J-BGJ J
A
- - - ja


- Eingabe „0“ = Text, dass kein Praktikum abgeleistet wurde

- Eingabe „-“ = Entfall des Textes komplett
(nur, wenn schulrechtliche Voraussetzungen vorliegen)
ja
Schüler > Schuljahr 20xx/xx > „Praktikum“ ermöglicht die Eingabe. Es wird nur die erste Zeile ausgewertet. Das von-bis-Datum wird ignoriert. Ausgewertet wird nur die letzte Spalte „Tage/W“. Hier wird die Zahl der Tage des Praktikums eingetragen. Die Umrechnung in Wochen erfolgt automatisch. Geben Sie dazu z.B. 4 für 4 Tage oder 15 für 3 Wochen (3×5 Tage) ein. Zwischenmengen wie 16 (3 Wochen + 1 Tag) können nicht verarbeitet werden.
DQR-Niveaustufe A
E
B
- - - - ja

Die ASV bestimmt abhängig vom Beruf und der Ausbildungsdauer automatisch das DQR-Niveau laut KMK. Einstellung nur treffen, wenn eine abweichende Einstellung gewünscht ist, sonst reicht die Automatik.
nein
Entfall aus schulorg. Gründen alle alle alle alle alle ja (Werte werden nicht nach ASV zin ASV gespeichert) nein
Erlaubnis zum Vorrücken
in nächste Jahrgangsstufe
- J J
AB
- - ja
nein
die getroffene Einstellung wird ins nächste Schuljahr in das Feld Schüler > Schuljahr 20xx/xx > „Ziel der Jgst. am Ende des letzt. Schuljahres“ fortgetragen. Dies geschieht aber erst nach dem Schuljahreswechsel.
Fehltage rechtliche Hinweise beachten(!) Z
J
- - - - ja
ja
Schüler > Schuljahr 20xx/xx > „Fehltage“
Eingabe der Tage im Feld „Schultage“. Eingabe des Grundes: UE (unentschuldigt) oder E (entschuldigt). Fehltage können über die Datei > Verwaltung > Schnittstelle > BS_Tools aus z.B. einem Online-Klassentagebuch importiert werden Der Haken „Datenbank hat Vorrang“ bewirkt, dass die Fehltage immer aus der Datenbank genommen werden, die unter Schüler > Schuljahr > Fehltage erfasst wurden. Vorteilhaft ist dies besonders bei Schulen, die regelmäßig ihre Fehltage aus einem ext. Klassentagebuch importieren.
Die Eingabe wird daher über den Bemerkungs-Helper empfohlen.
Gefährdungsbemerkung Z
J
- Z - - ja
ja
Schüler > Schuljahr 20xx/xx > „Art der Gefährdung“
Gefahr der Abweisung - J alle - - ja
ja
Schüler > Schuljahr 20xx/xx > „Gefahr der Abweisung am Ende des aktuellen Schuljahres“
Im Falle des Art. 54 BayEUG erfolgt der Eintrag „kann noch einmal“ wiederholt werden. Wenn der zweite Fall („nicht noch einmal“) gewünscht wird, muss dies manuell bearbeitet werden. Dazu führen Sie den BemerkungsHelper aus, und unmittelbar vor dem Druck des Zeugnisses ändern Sie das Bemerkungsfeld im Zeugnis ab. Achtung: die Änderung wird nicht gespeichert.
Individueller Bemerkungstext alle alle alle alle alle ja

Der Text bleibt auch erhalten, wenn der BemerkungsHelper mehrfach geöffnet wird. Wird Text direkt in das Bemerkungs-Textfeld eingegeben, wird dieser teilweise gelöscht, wenn der BemerkungsHelper mehrfach aufgerufen wird. Rechtsklick ermöglicht das Einfügen von Textbausteinen über einen Dialog.
nein
Lese-Rechtschreib-Störung,
Behinderung, Notenschutz
alle
★★
alle
★★
alle
★★
alle
★★
alle
★★
nein
Eingabe MUSS über die ASV erfolgen
ja
Schüler > Laufbahn > Bereich „Störungen“. Ein Attestdatum muss eingegeben werden. Ein Enddatum kann eingegeben werden, es wird auch ein Datum akzeptiert, das jenseits des aktuellen Schuljahres liegt. Sie können auch Textbausteine verwenden, z.B. /a832. Der Textbaustein wird dann im Helper automatisch in die passende Langform übersetzt.
Mitarbeit und Verhalten alle★ alle★ alle alle alle ja

Mitarbeit und Verhalten ist ein freiwilliges Angebot. Die Schulleitung hat die Hoheit darüber, welche Formulierungen dafür verwendet werden.
nein
Notenschnitt-Abweichung A A-BS+ - - - ja
Tipp: wenn von manuell wieder auf automatische Schnittberechnung umgestellt wird, muss das Zeugnis über das Disketten-Symbol oben links erst gespeichert werden, bevor der Schnitt wieder automatisch berechnet werden kann.

Berufsschule: Eingabe mit 2 Nachkommastellen nötig, da hiervon die Staatspreis-Vergabe abhängt. Im Zeugnis angezeigt wird nur eine Nachkommastelle.

Tipp: Bei Vorjahresfächern hilft es, das Zeugnis zu speichern und den Schüler zu wechseln; dann wird der Schnitt neu berechnet

nein
Probezeit - Z Z Z Z ja
nein
Religionslehre alle alle alle - - ja, Eingaben hier dokumentiert
Verleihung Schulabschluss J
A
E
B
J
A
- - - ja
beim Wert „Mittlerer Schulabschluss“ kann eine zusätzlich Eingabe des Merkmals „Zusatzangaben zum Mittleren Schulabschluss nach § 18 BSO“ nötig werden.
nein
Vorjahresnoten / abgeschlossene Pflichtfächer

bei BS + WS: Fußnote am Seitenende

bei BFS: keine Kennzeichnung laut Schulordnung nötig
A A A A A nein
Eingabe MUSS über die ASV erfolgen.

Bitte beachten Sie die Anweisung bezüglich der Reihenfolge von Vorjahresfächern in Abschlusszeugnissen: Vorjahresnoten Reihenfolge und Vorjahresnoten: Übernahmepflicht aus früheren Jgst.

ja
Doku ausgelagert
Abgeschlossene Pflichtfächer / Vorjahresfächer: erfassen
Wahlkurs alle★ alle★ alle - - ja
ja und nein
Eingabe von Wahlpflicht- und Wahlfächern: damit diese im Zeugnis als Fach+Note erscheinen muss folgender Eintrag erfolgt sein: Datei > Schüler > Fächerwahl > Modulbezogene Fächer > Einstellungen Fächerwahl > Wahl- oder Wahlpflichtfach. Dies sind aber keine Wahlkurse im engeren Sinn, da diese nur als Bemerkungstext und nicht als eigenes Zeugnisfach mit Zeugnisnote abgebildet werden. Wahlkurs und Wahlfach sind also zwei verschiedene Dinge.
Wirtschaftsschulen: Mittelschulabschluss
automatisch
- - J(9) - - nein
Verleihung erfolgt automatisch, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Voraussetzungen ergeben sich aus § 25 Abs. 9 WSO i.V.m. §19 Abs. 1 MSO (weniger als 3x Note 5, wobei Note 6 wie 2x Note 5 zählt, es zählen nur Vorrückungsfächer, also nicht Mus.Ästethische Bildung und Sport)
nein
Zusatzangaben zum
Mittleren Schulabschluss
nach § 18 BSO
A
E
B
- - - - ja
Eingabe erfordert die Eingabe des Wertes „Mittlerer Schulabschluss“ im Merkmal „Verleihung Schulabschluss“.
nein (seit ASV 2.20)


Anmerkungen:

★) alle Zeugnisse mit Ausnahme der Zeugnisart „FH AF = Fachhochschulreife“

★★) LRS-Störung-Behinderung sind SEHR sensible Informationen. Diese erfordern eine Einzelfallprüfung, ob und wenn ja wie die Bemerkung überhaupt erteilt werden darf / muss. Beachten Sie dazu, neben den aktuellen Vorschriften und Dienstlichen Weisungen auch die Handreichung des ISB. Nur weil in der ASV eine Eingabe möglich ist, heißt es nicht, dass die Ausgabe am Zeugnis auch erfolgen darf. Die endgültige Verantwortung trägt die Schulleitung.