Fehltage dürfen nach § 13 Abs. 5 Satz 2 BSO nicht in dieses Zwischenzeugnis übernehmen werden, da diese „keine Bemerkung enthalten [dürfen], die den Übertritt in das Berufsleben erschwert.“. (Fachabteilung VI vom 28.01.2022).
Halbe Fehltage kommen aus diversen Gründen in der Schulpraxis vor und werden in (digitalen) Klassenbüchern erfasst. Im Zeugnis sollen aber nicht 0,5 oder 1,5 Fehltage ausgewiesen werden. Hier sollen eindeutig nur volle Tage ausgewiesen werden. (Fachabteilung VI vom 01.06.2022) Es muss deshalb in pädagogischem Ermessen gerundet werden.
Dies gilt bei diesen Bildungsgängen
Berufsgrundschuljahr (BGJ)
Berufsvorbereitungsjahr
Berufsintegrationsklasse
Berufsintegrationsvorklasse (Bescheinigung)
für die Zeugnisarten
Zwischenzeugnisse
Jahreszeugnisse
Abschlusszeugnisse
Entlassungszeugnisse
2. Import von Fehltagen (aus Digitalem Klassentagebuch)