Inhaltsverzeichnis

Zweitschriften, Änderungen von Namen

1. Rechtliche Grundlage von Zeugnisänderungen

Zweitschriften von Zeugnissen ist im KMS II.1 - BS4422 - 6a.27659 vom 27.10.2014 geregelt. Erforderlich sind Zweitschriften, bei

In den letzten beiden Fällen muss eine Zweitschrift mit angepassten Namen und angepasster Form männlich / weiblich erstellt werden. NICHT erlaubt ist eine Zweitausfertigung bei Namensänderung wegen Eheschließeung oder Lebenspartnerschaft oder dann, wenn das neue Zeugnis keine Änderungen enthalten würde.

2. Erstellung einer Zweitschrift in ASV

3. Unterschied: Abdruck, Duplikat, Kopie, Zweitschrift

ASV kennt im Zeugnisdruck-Dialog vier Arten von Drucksätzen. Für die Beruflichen Schulen gilt:

4. Beispiel: Neues Zeugnis nach Geschlechtsumwandlung

Dieses Beispiel zeigt die notwendigen Anpassungen zur Ausstellung einer Zweitschrift, welche das ursprüngliche Zeugnis ersetzt. Geschlecht damals war männlich, jetzt weiblich:

5. Word-Blankomuster für Zweitschriften

Für ausgewählte Schularten und Abschlusszeugnisse stehen leere Worddateien zur Verfügung. Diese orientieren sich an den aktuell gültigen KMBeKen und können per Hand ausgefüllt werden. Dadurch entfällt die Pflicht, den Schüler in ASV fiktiv anzulegen, was für einzelne Schüler schneller gehen wird. Bei JVA-Insassen darf sich die Gefangenschaft nicht an Hand des Zeugnisses ergeben.