Grundsprengel

Der Grundsprengel legt den regionalen Einzugsbereich einer Schule fest. Hier gelten Schüler als Sprengelschüler. Die Kommune der Schule trägt für Schüler, die aus diesem Einzugsbereich kommen, den finanziellen Aufwand. Bei Schülern deren gewöhnlicher Aufenthaltsort sich außerhalb des Grundsprengels einer Schule befindet, handelt es sich um Gastschüler. Diese müssen im Modul Schüler als Gastschüler erfasst werden.

Der Grundsprengel einer Schule ändert sich in der Regel nicht. Folgende Ausnahmen existieren: Nach einer Altdatenübernahme aus WinSD/LD muss der Grundsprengel in ASV neu eingetragen werden. Änderungen am Sprengel können auch nach Bildung von Schulverbünden nötig sein.

Änderungen vornehmen

Fügen Sie einen neuen Datensatz hinzu. (1) Klicken Sie das blaue Info-Icon neben dem Feld Kennzeichen. Es öffnet sich ein Pop-up-Fenster, das bayerische Gemeinden mit ihrer GKZ auflistet. Suchen Sie Ihre Gemeinde über die Suchfunktion oder tragen Sie die GKZ direkt ein. Neben dem Feld der GKZ erscheint nun die zugeordnete Gemeinde, in den Stammdaten werden weitere Daten automatisch eingefügt. Das Gültigkeitsdatum (2) beginnt mit einem aktuellen Schuljahr und endet mit dem vorbelegten Wert im Jahr 2099. Im Navigator (3) ist nun der Schulnummer eine GKZ zugeordnet. Speichern Sie den Datensatz.

Bei Schulverbünden müssen weitere Datensätze für die verschiedenen Orte im Schulverbund angelegt werden. Das Gleiche gilt für Schulen mit einem Einzugsgebiet von z.B. mehreren Stadtteilen. Müssen Sie einen Ort entfernen, wählen Sie diesen im Navigator und löschen Sie den Datensatz.


Weitere Informationen zum Grundsprenegel erhalten Sie in der jeweiligen schulartspezifischen Dokumentation:

Schulart Link zur spezifischen Doku
GMS Grundsprengel
RS
GY
BerS Grundsprengel