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Sprengel

Fachlicher Hintergrund

Zu unterscheiden sind

  • Grundsprengel:
    Der Grundsprengel legt den regionalen Einzugsbereich einer Schule fest. Hier gelten Schüler als Sprengelschüler. (für alle Schularten von Bedeutung)
  • Fachsprengel (nur an BS und BSF):
    Der Fachsprengel wird von der Regierung festgelegt und ist abhängig vom Ausbildungsberuf. Er kann Grundsprengel-übergreifend, Regierungsbezirk-übergreifend, bayernweit oder deutschlandweit eingerichtet werden.

Für die Übermittlung der Unterrichtssituation ist die Anlage eines Grundsprengels bei den Schulischen Daten zwingend erforderlich.

Grundsätzlich gilt: Schüler des eigenen Grundsprengels bzw. Fachsprengels sind aus schulrechtlicher Sicht Sprengelschüler.
Nach Art. 43 Abs. 5 BayEUG kann jedoch aus wichtigen Gründen der Besuch einer anderen Berufsschule oder Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung genehmigt oder angeordnet werden. Diese Schüler werden dann zu Gastschülern an der aufnehmenden Schule. Hierfür sind Gastschulbeiträge nach Art. 10 BaySchFG zu leisten.

Zusammenhang zwischen Sprengel, Sprengelschüler und Gastschüler

Sprengel Betrieb bzw. Wohnort im Gebiet
des Schulaufwandsträgers
Schulrecht
(BayEUG)
Schulaufwands-
träger (BaySchFG)
Gastschul-
genehmigung
ASV/ASD-
Schlüssel
Sonderfall
Umschüler
Grund-
sprengel
ja Sprengelschüler Sprengelschüler S U
nein, aber in Bayern Gastschüler Gastschüler erforderlich GB U
nein und außerhalb Bayerns Gastschüler Gastschüler erforderlich GA U
Fach-
sprengel
ja Sprengelschüler Sprengelschüler S U
nein, aber im Fachsprengel-
gebiet innerhalb Bayerns
Sprengelschüler Gastschüler durch
Fachsprengel
FB U
nein, aber im Fachsprengel-
gebiet außerhalb Bayerns
Sprengelschüler Gastschüler durch
Fachsprengel
FA U
nein und außerhalb des Fach-
sprengelgebietes, aber in Bayern
Gastschüler Gastschüler erforderlich GB U
nein und außerhalb Bayerns Gastschüler Gastschüler erforderlich GA U

Sonderfall beachten: Umschülerstatus sticht immer Gastschülerstatus!

Hat ein Schüler im Schuljahr im Feld „GKZ und Wohnort vor Beginn der Schulausbildung (01.06.)“ eine GKZ eingetragen, verdrängt diese die sonst errechnete GKZ und setzt den Status „Wohnort 01.06.“.

Fachliches Vorgehen

Gastschulgenehmigung

Öffnen Sie das Schülermodul über Datei ⇒ Schüler ⇒ Schülerdaten und wählen die entsprechende Schule aus. (1)
Wählen Sie anschließend die Klasse (2)
und den gewünschten Schüler aus. (3)
Klicken Sie auf den Reiter Gastschulgenehmigung. (4)
Tragen Sie die Daten der Gastschulgenehmigung ein. (5)
Gegebenenfalls sind zusätzlich die Daten der Zuweisung einzutragen. (6)

Die Erfassung der Gastschulgenehmigung ist keine Voraussetzung für die Übermittlung der Unterrichtssituation (US).

Gastschulverhältnis

Öffnen Sie das Schülermodul über Datei ⇒ Schüler ⇒ Schülerdaten und wählen die entsprechende Schule aus. (7)
Wählen Sie anschließend die Klasse (8)
und den gewünschten Schüler aus. (9)
Klicken Sie auf den Reiter Schuljahr 20xx/xx. (10)

Wählen Sie den entsprechenden Gastschüler/Schülerstatus aus: (11)

Gastschüler-Berichte

Für die Abrechnung der Gastschulbeiträge stehen folgende Berichte zur Verfügung: