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Erhebung Sprach-Stand

entsprechende Wiki Seite

für ByCS: ByCS öffnen –> Administration –> MFA –> Schulprofil –> Daten der/des Datenschutzbeauftragten der Dienststelle –> Daten ändern

Allgemeine Info

Ab Februar 2026 findet eine verpflichtende Sprachstandserhebung für alle Kinder statt, die im Zeitraum 01.10.2020 bis 30.09.2021 geboren wurden und deshalb im September 2027 grundsätzlich zur Einschulung vorgesehen sind.

Ab SJ 25/26 neu, dass in ASV die Möglichkeit besteht, die betroffenen Kinder in ASV einzulesen, zu pflegen und Berichte azuwenden;
Allgemeine Informationen können auch durch allgemeinen Infoblätter auch ohne ASV ausgegeben werden; Möglichkeit die Variation der einfachen Sprache wählen;

Allgemeine Wikiseite: Sprachstandserhebung

Vorbereitungen, die auch ohne die Daten der Kinder in ASV möglich sind

In der Berichtsbibliothek stehen folgende Berichte zur Verfügung:

Vorarbeiten in ASV für den Datenimport

Daten vom Einwohnermeldeamt anfordern

Bei zuuständigen Einwohnermeldeamt die Datei der entsprechende Kinder (geboren zwischen 01.10.2020 und 30.09.2021) anfordern.
Einwohnermeldeämter kennen den Export dort von den Daten für die jeweiligen Erstklässer;
LINK für Einwohnermeldeamt:
WICHTIG:

Neue Klasse anlegen

Klassenmodul –> neue Klasse anlegen –> Ausprägung SSE

Die Kinder aus Klassen der Art SSE sind von der Anmeldung und Übermittlung nach ASD sowie der Plausibilisierung ausgenommen.

Weitere Angaben sind nicht nötig.

Einspielen der Daten

https://doku.asv.bayern.de/gms/einwohnermeldeamt/schnittstelle

Daten werden im Unterschied zu den Erstklässern ins laufende Schuljahr eingelesen Daten werden nicht in ASD hochgeladen

Datei –>Verwaltung –> Schnittstelle –> Import von Meldedaten
Es erscheint eine Fehlermeldung (Einlesen der Daten ins laufende Schuljahr) diese mit OK wegklicken
–> Einlesen –> Speicherort auswählen –> Zielklasse auswählen -→ etvl. Kinder auswählen –> Einlesen

Kinder erscheinen namentlich im Schülermodul, … -modul; evtl. muss das entsprechende Modul geschlossen und neu geöffnet werden

Pflege der Daten

Voraussetzung für Verwenden von Berichten und den Datenexport

Um die Berichtsbibliothek nutzen zu können muss der Hauptansprechpartner eingetragen werden. Würde händisch einzeln gehen oder schneller über Konsitztenzprüfung:
Datei –> Verwaltung –> Schnittstelle –> Konsistenzprüfung 2.1 –> Starten –> Schüler –> Anschriftstypen und Kommunikationsdaten korrigieren
Wird für die ganze SChule durchgeführt.
Abfrage zur Reihenfolge kann mit „Nein“ beantwortet werden
https://doku.asv.bayern.de/alle/schnittstellen/konsistenzpruefung/2/schanschriftstyp

Bei einem Erziehungsberechtigten muss der Haken für den Schriftsverkehrsverteiler gesetzt sein; keinen Automatismus gefunden;
Bei Adressen außerhalb von Bayern wird die Gemeindekennzahl nicht automatisch eingetragen Gemeindekennzahlen für Orte außerhalb Bayerns

E-Mail der Schule muss eingetragen sein
Datei –> Schulische Daten –> Schulen –> Adressen
https://doku.asv.bayern.de/einfuehrung/schulischedaten/schulen/adressen

Ausnahmen für die Teilnahme

Kinder, die nicht teilnehmen müssen, Merker setzen:
Schülermodul –> Erweiterungen –> Merker „keine Teilnahme am SSE“

Vorbereitungen in BaSiS

In ByCS BaSiS zeichnen (kann nur SL oder ByCS-Koordinator)
bei BYCS anmelden –> Anwendungsverwaltungs –> MFA –> BaSiS aktivieren –> speichern

Durchführende Personen für die Erhebung einladen

Datenexport für BaSiS

MAcht erst Sinn, wenn alle Kinder eingetragen sind, die nicht an der Erhebung teilnehmen müssen. Es werden nur die, aber alle exportiert, die auch teilnehmen müssen. Verwaltung –> Schnittstelle –> Export BaSiS (Fall nicht vorhanden, Anwendungsdaten und Werteliste aktualisieren) Beim Export evtl. Fehlermeldungen bei einzelnen Kindern. Diese sind in ASV nachzupflegen und erneut einen Export durchführen. Passwort für den Import in BaSiS wird in die Zwischenablage gespeichert und kann dann eingefügt werden, zur Sicherheit notieren.

Export für BaSis

Für die Weiterarbeit in BaSiS ebtsteht eine eigene Dokumentation, die Ihnen per Mail zugesendet wird.