Für die Vorbereitung der Sprachstandserhebung vor der Einschulung können die Daten der Kinder in ASV eingespielt und verwaltet werden, um die Erziehungsberechtigten über ASV-Berichte anzuschreiben.
Für die Verwaltung der Kinder für die Sprachstandserhebung steht an Grund- und Mittelschulen die Ausprägung SSE - Sprachstandserhebung zur Verfügung.
Als Zielklasse für das Folgeschuljahr wird die Klasse selbst gewählt.
Die Kinder aus Klassen der Art SSE sind von der Anmeldung und Übermittlung nach ASD sowie der Plausibilisierung ausgenommen. Nach der aktuell gültigen Rechtslage (Stand 16.10.2025) müssen die Daten der Kinder in einer SSE Klasse zum Ende des laufenden Schuljahrs gelöscht werden.
Die Angabe weiterer Daten zur Klasse oder den Klassengruppen ist nicht erforderlich, insbesondere müssen bei der Klassengruppe weder Bildungsgang noch Jahrgangsstufe eingetragen werden. Diese Felder bleiben leer.
Ab Februar 2026 findet eine verpflichtende Sprachstandserhebung für alle Kinder statt, die im Zeitraum 01.10.2020 bis 30.09.2021 geboren wurden und deshalb im September 2027 grundsätzlich zur Einschulung vorgesehen sind.
Die Schnittstelle Import von Meldedaten (Erfassungszeitraum siehe Infobox oben) wurde so angepasst, dass…
Hinweis: Um die volle Funktionalität der Berichte zu gewährleisten, muss
In der Berichtsbibliothek stehen folgende Berichte zur Verfügung: