Das
Planungsschuljahr muss eingerichtet sein. Bitte beachten Sie, dass dieser Schritt erhebliche Konsequenzen für die Verwaltung der gesamten Schule hat und stimmen Sie sich - für den Fall, dass Sie selbst über die erforderlichen Rechte verfügen und diesen Schritt initiieren wollen - unbedingt mit der Schulleitung und anderen Personen, die mit
ASV arbeiten, ab!