Die Fachwahl einer einzelnen Schülerin bzw. eines einzelnen Schülers kann im Modul Oberstufe unter Schülerdaten auf dem Reiter Fachwahl verwaltet werden.
Im Navigator wird die Jahrgangsstufe,
ggf. die Klasse
sowie die betroffene Schülerin bzw. der betroffene Schüler ausgewählt.
Wechseln Sie auf den Reiter Fachwahl.
In der Tabelle werden die Fächer des Fachangebots der Klasse(ngruppe) angezeigt.
Die Reihenfolge der Fächer kann im Fachangebot mit Drag and Drop verändert werden.
Durch Klick in eine Zelle in der Zeile Belegungsart öffnet sich ein Drop-down-Menü, in dem die im Fachangebot hinterlegten Belegmöglichkeiten aufgelistet werden. Durch Auswahl des Leerwerts kann die Belegung wieder entfernt werden.
Alternativ kann durch Eingabe des entsprechenden Buchstabens die jeweilige Belegart eingetragen werden. Mithilfe der Tabulator-Taste kann zum nächsten Fach gewechselt werden.
Wenn eine Belegungsart nicht auswählbar ist, fehlt vermutlich die entsprechende Angabe im Fachangebot.
Das Leistungsfach kann im entsprechenden Drop-down-Menü ausgewählt werden, wobei die Vorbelegung als schriftliches Prüfungsfach gesetzt werden.
Falls die Leistungsfachwünsche erfasst wurden, kann über das Häkchen in der Spalte Belegt das Leistungsfach ausgewählt werden.
Die gewählten Abiturprüfungsfächer werden in der Fachwahltabelle gelb hinterlegt und im Bereich Abiturprüfungsfächer aufgelistet.
In der Übersicht werden die belegten Kurshalbjahre, einschließlich des W-Seminars, aufsummiert. Darunter werden die belegten Wochenstunden pro Ausbildungsabschnitt sowie die belegte Gesamtstundenzahl angegeben.
Während der Eingabe werden die vorliegenden Eintragungen geprüft. Im Fehlerfall ist das Feld rot hinterlegt. Hat die Prüfung keine Fehler ergeben, so wird das Feld grün gefärbt.
Hinweise zur Fachwahlprüfung
Das Fachwahl-Prüfskript mahnt grundsätzliche Eingabefehler an, deckt jedoch nicht jeden Sonderfall ab.
Belegung von Informatik ohne NTG-Bildungsgang
Schülerinnen und Schüler, die vor Eintritt in die Qualifikationsphase einen von NTG abweichenden Bildungsgang besucht haben, dürfen in der Regel nur spät beginnende Informatik - nicht Informatik - in der Fachwahl belegen.
In einer Versuchsphase können Schülerinnen und Schüler, die eine Feststellungsprüfung nach § 66 Abs. 3 GSO über die Inhalte der NTG-Informatik, insbesondere die Inhalte zu objektorientierter Programmierung und Modellierung aus den Jahrgangsstufen 9 und 10, mit mindestens Note 2 bestanden haben, einen Antrag auf die Belegung der NTG-Informatik in der Qualifikationsphase stellen, der durch das StMUK genehmigt werden muss. Sofern die Genehmigung erteilt wird, wird dies in der Tabelle Weitere Qualifikationen wie folgt erfasst:
Fach: Informatik
Häkchen in der Spalte Feststellungsprüfung
Feststellungsprüfungsart: § 66
Note: entsprechend dem Prüfungsergebnis
Erläuterung: Datum der Genehmigung: dd.MM.yyyy Damit diese Information automatisiert geprüft werden kann, muss die Eintragung der Vorgabe entsprechen.