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agykol:schueler:fremdsprachenfolge [15.12.2023 12:41] felicitas.birkelbachagykol:schueler:fremdsprachenfolge [15.12.2023 12:42] (aktuell) felicitas.birkelbach
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 Die Belegungsverpflichtung der fortgeführten Fremdsprache kann mit der ersten oder der zweiten Fremdsprache erfüllt werden.  Die Belegungsverpflichtung der fortgeführten Fremdsprache kann mit der ersten oder der zweiten Fremdsprache erfüllt werden. 
  
-Sollte eine **Genehmigung zur Abweichung von der Fremdsprachenfolge** vorliegen, so wird im Modul //Schüler// auf dem Reiter //Erweiterungen// der Merker mit der Kurzform //G// erfasst. In diesem Fall muss die zweite Fremdsprache nach Jahrgangsstufe I abgelegt werden. Als Pflichtbelegung der fortgeführten Fremdsprache in der Oberstufe kann nur die erst Fremdsprache gewählt werden. +Sollte eine **Genehmigung zur Abweichung von der Fremdsprachenfolge** vorliegen, so wird im Modul //Schüler// auf dem Reiter //Erweiterungen// der Merker mit der Kurzform //G// erfasst. In diesem Fall muss die zweite Fremdsprache nach Jahrgangsstufe I abgelegt werden. Als Pflichtbelegung der fortgeführten Fremdsprache in der Oberstufe kann nur die erste Fremdsprache gewählt werden. 
  
 {{:agykol:schueler:g9_kol_merkerg.png?nolink|}} {{:agykol:schueler:g9_kol_merkerg.png?nolink|}}