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Bei dem Bericht handelt es sich um einen Blankodruck des zweiseitigen Erhebungsbogens (Erstuntersuchung) nach dem Jugendschutzgesetz (Anlage 1), der vom Personensorgeberechtigten auszufüllen und von ihm und dem Jugendlichen zu unterschreiben ist. Dem Arzt ist der Erhebungsbogen bei der Untersuchung des Jugendlichen vorzulegen. Es werden u.a. Punkte wie Allergien, Herz-Kreislauf Beschwerden oder Hautkrankheiten abgefragt. | Bei dem Bericht handelt es sich um einen Blankodruck des zweiseitigen Erhebungsbogens (Erstuntersuchung) nach dem Jugendschutzgesetz (Anlage 1), der vom Personensorgeberechtigten auszufüllen und von ihm und dem Jugendlichen zu unterschreiben ist. Dem Arzt ist der Erhebungsbogen bei der Untersuchung des Jugendlichen vorzulegen. Es werden u.a. Punkte wie Allergien, Herz-Kreislauf Beschwerden oder Hautkrankheiten abgefragt. | ||
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- | Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz müssen sich Personen unter 18 Jahren vor Eintritt ins Berufsleben einer Erstuntersuchung und ein Jahr nach Aufnahme der Beschäftigung einer [[alle: | + | Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz müssen sich Personen unter 18 Jahren vor Eintritt ins Berufsleben einer Erstuntersuchung und ein Jahr nach Aufnahme der Beschäftigung einer [[alle: |
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