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- | Bei dem Bericht handelt es sich um den Blankodruck des Erhebungsbogens für die Nachuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (Anlage 1a). | ||
+ | Bei dem Bericht handelt es sich um einen Blankodruck des zweiseitigen Erhebungsbogens (Nachuntersuchung)nach dem Jugendschutzgesetz (Anlage 1a), der vom Personensorgeberechtigten auszufüllen und von ihm und dem Jugendlichen zu unterschreiben ist. Dem Arzt ist der Erhebungsbogen bei der Nachuntersuchung des Jugendlichen vorzulegen. Es werden u.a. Punkte wie Allergien, Herz-Kreislauf Beschwerden oder Hautkrankheiten abgefragt. | ||
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+ | Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz müssen sich Personen unter 18 Jahren vor Eintritt ins Berufsleben einer Erstuntersuchung und ein Jahr nach Aufnahme der Beschäftigung einer Nachuntersuchung unterziehen. Es soll dadurch verhindert werden, dass Jugenliche einer Beschäftigung nachgehen, die ihre Gesundheit oder Entwicklung gefährden. | ||
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