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Beim Merkmal Einschulungskorridor (Kürzel EK-mw) tragen Sie bitte die Anzahl der Schü-ler ein, die aufgrund der Schulpflichtverschiebung im Schuljahr 2020/21 nicht eingeschult wurden:
Die Anzahl der förderfähigen OGTS-Kurzgruppen richtet sich nach der Anzahl der angemeldeten und an mind. 2 Tagen pro Woche teilnehmenden Schüler. Die Mindestanzahl für die Bildung einer OGTSKurzgruppe beträgt an Grundschulen 12 Schüler, an Förderschulen grundsätzlich 8 Schüler.
teilnehmen
Auch externe Schüler sind nur dann förderfähig als Teilnehmer einer Kurzgruppe, wenn sie die OGT-Angebote an mind. 2 Tagen pro Woche wahrnehmen.
Die Anzahl der förderfähigen Langgruppen richtet sich nach der Anzahl der Zählschüler. Die Mindestanzahl für die Bildung einer OGTSLanggruppe beträgt an Grundschulen, Mittelschulen, Realschulen und Gymnasien 14 Zählschüler, an Förderschulen grundsätzlich 8. In seltenen Fällen nehmen Schüler aus den Jahrgangsstufen 1 und 2 an OGT-Langgruppen weiterführender Schulen teil; solche Gruppen erhalten aber keine erhöhte Förderung.
Hinweise zur Berechnung der Zählschüler:
(vgl. KMBek OGTS Jgst. 1 bis 4 Nr. 2.3.3.4 f. bzw. 3.3.3.5 f. sowie OGTS ab Jgst. 5 Nr. 2.5.3 f. bzw. 3.5.3 f.)