Zustehende Ermäßigungen (z. B. Altersermäßigung) sind budgetneutral. Die Stammschule verbucht die Gesamtstundenzahl der Ermäßigungen einer Lehrkraft. Sofern sich Stammschule und Einsatzschule nicht im gleichen DSS befinden, muss die zweite Schule personenbezogene Lehrerstunden nicht extra ausweisen (Ausnahmefall: Die Stammschule ist eine ASD-alt-Schule. Dann muss die Einsatzschule die Stunden melden.), kann dies aber tun. In ASD werden nur die von der Stammschule gemeldeten personenbezogenen Stunden berücksichtigt.
Beim Einsatz an anderer Schule werden die verbliebenen Stunden eingetragen.