Bei der Meldedatendublette übermitteln zwei Schulen (typischerweise versehentlich) ein und denselben Schüler.
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Bei der Meldedatendublette importiert eine Schule versehentlich aus den Daten des Einwohnermeldeamtes einen Schüler zweimal in ihre Datenbank. Dies kann dadurch geschehen, dass die Schnittstelle //Import von Meldedaten// einmal im aktuellen Schuljahr und nochmals im Planungsschuljahr ausgeführt wird. \\
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Es gilt immer die Empfehlung, diese Schnittstelle nur im Planungsschuljahr auszuführen! (Seit dem Schuljahr 2019/20 ist die Ausführung des Meldedatenimports nur noch im Planungsschuljahr möglich.)\\
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Die Ausgangssituation ist ein Schüler, der korrekt in ASD als ein Datensatz erfasst ist.
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Hierzu korrespondieren in ASV zwei Datensätze (möglicherweise an zwei DSSen). Aufgrund eines Schulwechsel ist die Existenz dieser zwei Datensätze im ASV-Gesamtsystem aber völlig korrekt.\\
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Falls eine irrtümlicher Import durchgeführt wurde, müssen die Schüler im aktuellen Schuljahr gelöscht werden, da sie ja erst im nächsten Schuljahr (Planungsschuljahr) in die Schule eintreten. Dies ist bis zur Anmeldung der Schüler an ASD auch problemlos möglich. Falls die Schüler bereits an ASD angemeldet wurden, muss zuerst ein [[alle:schnittstellen:konsistenzpruefung:2:schreset|Schüler Reset]] durchgeführt werden.
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Das Problem entsteht nun meist durch den Fall, dass die ursprüngliche Schule vergessen hat, den Austritt des betroffenen Schülers einzutragen. Dies führt dazu, dass dieser versehentlich von dieser Schule übermittelt wird, obwohl er sich gar nicht mehr an der Schule befindet.\\
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Ein weiterer häufig auftretender Fall entsteht bei Schüleranmeldungen, die nicht wahrgenommen werden, d.h. ein Schüler meldet sich zwar an einer Schule an, tritt aber seine Karriere, ohne sich wieder explizit abzumelden, gar nicht erst an.