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unterrichtssituation:erhebungsabgrenzung [21.08.2014 09:58] – [Lehrer] gerhard.neffunterrichtssituation:erhebungsabgrenzung [21.08.2014 10:13] – [Lehrer] gerhard.neff
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   * ­ als Mobile Reserven oder Aushilfen für Elternzeit die berichtende Schule am Stichtag als Stammschule haben und nicht an einer anderen Schule längerfristig - d. h. voraussichtlich noch für mindestens 4 Wochen - eingesetzt sind.   * ­ als Mobile Reserven oder Aushilfen für Elternzeit die berichtende Schule am Stichtag als Stammschule haben und nicht an einer anderen Schule längerfristig - d. h. voraussichtlich noch für mindestens 4 Wochen - eingesetzt sind.
   * ­ als Mobile Reserven oder Aushilfen für Elternzeit an der berichtenden Schule am Stichtag für eine längerfristig ­ d. h. voraussichtlich noch für mindestens 4 Wochen - abwesende Lehrkraft eingesetzt sind.   * ­ als Mobile Reserven oder Aushilfen für Elternzeit an der berichtenden Schule am Stichtag für eine längerfristig ­ d. h. voraussichtlich noch für mindestens 4 Wochen - abwesende Lehrkraft eingesetzt sind.
-  * ­ mit Dienstbezügen abwesend und deshalb laut Stundenplan nicht zum Unterrichtseinsatz vorge-sehen sind (z. B. wegen längerer Krankheit, Kur, Mutterschutz).+  * ­ mit Dienstbezügen abwesend und deshalb laut Stundenplan nicht zum Unterrichtseinsatz vorgesehen sind (z. B. wegen längerer Krankheit, Kur, Mutterschutz).
   * ­ am Stichtag des Vorjahres als voll- oder teilzeitbeschäftigte Lehrkraft an der berichtenden Schule ausschließlich oder überwiegend tätig waren und am diesjährigen Stichtag dort nicht mehr eingesetzt sind. In diesen Fällen sind bzgl. der Lehrkraft nur Personenkennzahl, Name, Vorname, Geschlecht, Abgangsgrund und Beschäftigungsverhältnis (des Vorjahres) zu melden.   * ­ am Stichtag des Vorjahres als voll- oder teilzeitbeschäftigte Lehrkraft an der berichtenden Schule ausschließlich oder überwiegend tätig waren und am diesjährigen Stichtag dort nicht mehr eingesetzt sind. In diesen Fällen sind bzgl. der Lehrkraft nur Personenkennzahl, Name, Vorname, Geschlecht, Abgangsgrund und Beschäftigungsverhältnis (des Vorjahres) zu melden.
   * ­ sich in der Freistellungsphase der Altersteilzeit im Blockmodell oder im Freistellungsjahr des Freistellungsmodells befinden.   * ­ sich in der Freistellungsphase der Altersteilzeit im Blockmodell oder im Freistellungsjahr des Freistellungsmodells befinden.