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* als Mobile Reserven oder Aushilfen für Elternzeit die berichtende Schule am Stichtag als Stammschule haben und nicht an einer anderen Schule längerfristig - d. h. voraussichtlich noch für mindestens 4 Wochen - eingesetzt sind. | * als Mobile Reserven oder Aushilfen für Elternzeit die berichtende Schule am Stichtag als Stammschule haben und nicht an einer anderen Schule längerfristig - d. h. voraussichtlich noch für mindestens 4 Wochen - eingesetzt sind. | ||
* als Mobile Reserven oder Aushilfen für Elternzeit an der berichtenden Schule am Stichtag für eine längerfristig d. h. voraussichtlich noch für mindestens 4 Wochen - abwesende Lehrkraft eingesetzt sind. | * als Mobile Reserven oder Aushilfen für Elternzeit an der berichtenden Schule am Stichtag für eine längerfristig d. h. voraussichtlich noch für mindestens 4 Wochen - abwesende Lehrkraft eingesetzt sind. | ||
- | * mit Dienstbezügen abwesend und deshalb laut Stundenplan nicht zum Unterrichtseinsatz | + | * mit Dienstbezügen abwesend und deshalb laut Stundenplan nicht zum Unterrichtseinsatz |
* am Stichtag des Vorjahres als voll- oder teilzeitbeschäftigte Lehrkraft an der berichtenden Schule ausschließlich oder überwiegend tätig waren und am diesjährigen Stichtag dort nicht mehr eingesetzt sind. In diesen Fällen sind bzgl. der Lehrkraft nur Personenkennzahl, | * am Stichtag des Vorjahres als voll- oder teilzeitbeschäftigte Lehrkraft an der berichtenden Schule ausschließlich oder überwiegend tätig waren und am diesjährigen Stichtag dort nicht mehr eingesetzt sind. In diesen Fällen sind bzgl. der Lehrkraft nur Personenkennzahl, | ||
* sich in der Freistellungsphase der Altersteilzeit im Blockmodell oder im Freistellungsjahr des Freistellungsmodells befinden. | * sich in der Freistellungsphase der Altersteilzeit im Blockmodell oder im Freistellungsjahr des Freistellungsmodells befinden. |