Benutzer-Werkzeuge


Sidebar

ASV-Webseite

Dokumentation

Hilfe



Druck/Export

Drucken/PDF erzeugen

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.

Link zu dieser Vergleichsansicht

Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende Überarbeitung
Nächste ÜberarbeitungBeide Seiten der Revision
unterrichtssituation:erhebungsabgrenzung [21.08.2014 10:13] – [Lehrer] gerhard.neffunterrichtssituation:erhebungsabgrenzung [21.08.2014 10:33] gerhard.neff
Zeile 15: Zeile 15:
 Von der berichtenden Schule ist jede **längerfristig eingesetzte und eigenverantwortlich unterrichtende** Lehrkraft zu erfassen und zu melden, unabhängig davon, wer die Lehrkraft bezahlt, also auch privat angestelltes Personal an nichtstaatlichen Schulen. Dazu gehören: Von der berichtenden Schule ist jede **längerfristig eingesetzte und eigenverantwortlich unterrichtende** Lehrkraft zu erfassen und zu melden, unabhängig davon, wer die Lehrkraft bezahlt, also auch privat angestelltes Personal an nichtstaatlichen Schulen. Dazu gehören:
  
-Lehrkräfte, die 
  
-  * ­ an der berichtenden Schule am Stichtag eingesetzt sind und dort eigenverantwortlich Unterricht erteilen oder für außerunterrichtliche Tätigkeiten Anrechnungsstunden erhalten. Dazu gehören auch Aushilfslehrkräfte, Pfarrer/Geistliche, Religionslehrkräfte im Kirchendienst, heilpädagogische Förderlehrer, heilpädagogische Unterrichtshilfen, Förderlehrer und Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst, die eigenverantwortlich Unterricht erteilen. 
-  * ­ als Mobile Reserven oder Aushilfen für Elternzeit die berichtende Schule am Stichtag als Stammschule haben und nicht an einer anderen Schule längerfristig - d. h. voraussichtlich noch für mindestens 4 Wochen - eingesetzt sind. 
-  * ­ als Mobile Reserven oder Aushilfen für Elternzeit an der berichtenden Schule am Stichtag für eine längerfristig ­ d. h. voraussichtlich noch für mindestens 4 Wochen - abwesende Lehrkraft eingesetzt sind. 
-  * ­ mit Dienstbezügen abwesend und deshalb laut Stundenplan nicht zum Unterrichtseinsatz vorgesehen sind (z. B. wegen längerer Krankheit, Kur, Mutterschutz). 
-  * ­ am Stichtag des Vorjahres als voll- oder teilzeitbeschäftigte Lehrkraft an der berichtenden Schule ausschließlich oder überwiegend tätig waren und am diesjährigen Stichtag dort nicht mehr eingesetzt sind. In diesen Fällen sind bzgl. der Lehrkraft nur Personenkennzahl, Name, Vorname, Geschlecht, Abgangsgrund und Beschäftigungsverhältnis (des Vorjahres) zu melden. 
-  * ­ sich in der Freistellungsphase der Altersteilzeit im Blockmodell oder im Freistellungsjahr des Freistellungsmodells befinden. 
-  * ­ bereits vor dem Stichtag des Vorjahres abgegangen sind, aber noch nicht endgültig aus dem Schuldienst ausgeschieden sind, z. B. bei Elternzeit, Beurlaubung aus familien- oder arbeitsmarkt-bezogenen Gründen, bei voller Abordnung für eine Tätigkeit außerhalb des Schuldienstes (z. B. Staatsministerium, ISB, Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung, Hochschule), Vermittlung in den Auslandsschuldienst durch das Bundesverwaltungsamt. Für diese Lehrkräfte sind nur Personenkennzahl, Name, Vorname, Geschlecht, Beschäftigungsverhältnis und ehemaliger Dienstherr/Arbeitgeber anzugeben. 
- 
-Bei jeder zu meldenden Person ist zu überprüfen, ob aufgrund einer Änderung des Beschäftigungsverhältnisses ein Zugang bzw. Abgang anzugeben ist. 
- 
-Nicht zu melden sind von der berichtenden Schule 
-  * ­ Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst bzw. Förderlehrer, wenn diese keinen eigenverantwortlichen Unterricht erteilen (z. B. Studienreferendare am Gymnasium im ersten Halbjahr). 
-  * ­ im Bereich öffentlicher Schulen Lehrkräfte, die bereits vor dem Vorjahresstichtag mit ihrer vollen Unterrichtspflichtzeit einem privaten Schulträger zugeordnet wurden. Über diese Lehrkräfte berichtet ausschließlich die Einsatzschule. 
-  * ­ Lehrkräfte, die als Mobile Reserve oder Aushilfe für Elternzeit an der berichtenden Schule eingesetzt sind, dort nur kurzfristig - d. h. voraussichtlich nur noch weniger als 4 Wochen - abwesendes Lehrpersonal ersetzen und deren Stammschule nicht die berichtende Schule ist. Diese Lehrkräfte werden von der Stammschule gemeldet.