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unterrichtssituation:erhebungsabgrenzung [21.08.2014 10:13] – [Lehrer] gerhard.neff | unterrichtssituation:erhebungsabgrenzung [21.08.2014 10:33] – gerhard.neff | ||
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Von der berichtenden Schule ist jede **längerfristig eingesetzte und eigenverantwortlich unterrichtende** Lehrkraft zu erfassen und zu melden, unabhängig davon, wer die Lehrkraft bezahlt, also auch privat angestelltes Personal an nichtstaatlichen Schulen. Dazu gehören: | Von der berichtenden Schule ist jede **längerfristig eingesetzte und eigenverantwortlich unterrichtende** Lehrkraft zu erfassen und zu melden, unabhängig davon, wer die Lehrkraft bezahlt, also auch privat angestelltes Personal an nichtstaatlichen Schulen. Dazu gehören: | ||
- | Lehrkräfte, | ||
- | * an der berichtenden Schule am Stichtag eingesetzt sind und dort eigenverantwortlich Unterricht erteilen oder für außerunterrichtliche Tätigkeiten Anrechnungsstunden erhalten. Dazu gehören auch Aushilfslehrkräfte, | ||
- | * als Mobile Reserven oder Aushilfen für Elternzeit die berichtende Schule am Stichtag als Stammschule haben und nicht an einer anderen Schule längerfristig - d. h. voraussichtlich noch für mindestens 4 Wochen - eingesetzt sind. | ||
- | * als Mobile Reserven oder Aushilfen für Elternzeit an der berichtenden Schule am Stichtag für eine längerfristig d. h. voraussichtlich noch für mindestens 4 Wochen - abwesende Lehrkraft eingesetzt sind. | ||
- | * mit Dienstbezügen abwesend und deshalb laut Stundenplan nicht zum Unterrichtseinsatz vorgesehen sind (z. B. wegen längerer Krankheit, Kur, Mutterschutz). | ||
- | * am Stichtag des Vorjahres als voll- oder teilzeitbeschäftigte Lehrkraft an der berichtenden Schule ausschließlich oder überwiegend tätig waren und am diesjährigen Stichtag dort nicht mehr eingesetzt sind. In diesen Fällen sind bzgl. der Lehrkraft nur Personenkennzahl, | ||
- | * sich in der Freistellungsphase der Altersteilzeit im Blockmodell oder im Freistellungsjahr des Freistellungsmodells befinden. | ||
- | * bereits vor dem Stichtag des Vorjahres abgegangen sind, aber noch nicht endgültig aus dem Schuldienst ausgeschieden sind, z. B. bei Elternzeit, Beurlaubung aus familien- oder arbeitsmarkt-bezogenen Gründen, bei voller Abordnung für eine Tätigkeit außerhalb des Schuldienstes (z. B. Staatsministerium, | ||
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- | Bei jeder zu meldenden Person ist zu überprüfen, | ||
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- | Nicht zu melden sind von der berichtenden Schule | ||
- | * Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst bzw. Förderlehrer, | ||
- | * im Bereich öffentlicher Schulen Lehrkräfte, | ||
- | * Lehrkräfte, | ||