Nach der Abschlussprüfung müssen die Prüfungsleistungen erfasst werden.
Dies kann manuell über den Menüpunkt Abschlussprüfung → Abschlussprüfungsergebnisse erfolgen oder durch die Importfunktion für Halbjahresergebnisse.
Bei manueller Eingabe muss nach dem Erfassen der Prüfungsleistungen das Prüfungsergebnis durch Klick auf die Schaltfläche „Ergebnis berechnen“ ermittelt werden. Sie werden daran erinnert, wenn Sie die Eingabemaske verlassen.
Falls bei einzelnen Schülern von der üblichen Gewichtung 2:1 von schriftlicher zu mündlicher Prüfung abgewichen wird, muss die neue Gewichtung in jedem Fall über Abschlussprüfung → Abschlussprüfungsergebnisse erfasst werden.
Sind alle Prüfungsergebnisse erfasst, überprüft das Programm über den Menüpunkt Abschlussprüfung → Bestehen der Abschlussprüfung, welche Schüler die Prüfung bestanden haben. Die entsprechenden Merkmale in den Schülerdaten werden automatisch gesetzt, eventuelle manuelle Änderungen werden überschrieben.
Die Bestehensprüfung muss nach Änderungen an den Prüfungsleistungen (z.B. der Eintragung von mündlichen Prüfungsergebnissen) unbedingt neu durchgeführt werden.
Für die Prüfungsausschusssitzungen kann eine Kontrollliste ausgegeben werden, die eine kompakte Übersicht über alle Leistungen jedes Schülers sowie das Bestehen der Prüfung bietet. Für nicht zur Prüfung zugelassene Schüler wird keine Kontrollliste ausgegeben.