Nach dem [[einfuehrung:verwaltung:anwendungsdaten_aktualisieren|Aktualisieren der Anwendungsdaten]] finden Sie im Modul [[alle:anwendungsdaten:berichte:berichte_anwenden|//Berichte//]] im Datenbereich //Schüler// den Bericht "Nachweis Masernschutz § 20 Abs. 9", der - soweit möglich - vorbefüllt ausgedruckt werden kann.
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Nach dem [[einfuehrung:verwaltung:anwendungsdaten_aktualisieren|Aktualisieren der Anwendungsdaten]] finden Sie im Modul //[[alle:anwendungsdaten:berichte:berichte_anwenden|Berichte]]// im Datenbereich //Schüler// den Bericht "Nachweis Masernschutz § 20 Abs. 9", der - soweit möglich - vorbefüllt ausgedruckt werden kann.