Grundlage der Ermäßigungen ist die [[https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_2030_5_1_K_10643-1|KMBek zu Stundenermäßigungen und Anrechnungsstunden sowie Unterrichtspflichtzeit an Förderschulen (einschließlich Schulvorbereitenden Einrichtungen) und an Schulen für Kranke]]. \\
Grundlage der Ermäßigungen ist die [[https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_2030_5_1_K_10643-1|KMBek zu Stundenermäßigungen und Anrechnungsstunden sowie Unterrichtspflichtzeit an Förderschulen (einschließlich Schulvorbereitenden Einrichtungen) und an Schulen für Kranke]]. \\
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Folgende Angaben beziehen sich nur auf Lehrkräfte, die in **Vollzeit** arbeiten. Bei **teilzeitbeschäftigten** Lehrkräften werden die Ermäßigungen nur anteilig vergeben (vgl. [[https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_2030_5_1_K_10643-1#BayVV_2030_5_1_K_10643-3|KMBek 2.2 (6) und (7)]]).
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Folgende Angaben beziehen sich nur auf Lehrkräfte, die in **Vollzeit** arbeiten. Bei in **Teilzeit** tätigen Lehrkräften werden die Ermäßigungen anteilig vergeben (vgl. [[https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_2030_5_1_K_10643-1#BayVV_2030_5_1_K_10643-3|KMBek 2.2 (6) und (7)]]).
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Nach der Vorlage des Schwerbehindertenausweises erhalten schwerbehinderte Lehrkräfte folgende Ermäßigungen auf die Unterrichtspflichtzeit je nach Grad der Behinderung (GdB).
Nach der Vorlage des Schwerbehindertenausweises erhalten schwerbehinderte Lehrkräfte folgende Ermäßigungen auf die Unterrichtspflichtzeit je nach Grad der Behinderung (GdB).
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GdB 50 %: 2 Ermäßigungen\\
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* GdB 50 %: 2 Ermäßigungen\\
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GdB 70 %: 3 Ermäßigungen\\
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* GdB 70 %: 3 Ermäßigungen\\
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GdB 90 %: 4 Ermäßigungen\\
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* GdB 90 %: 4 Ermäßigungen\\
Der Eintrag des GdB erfolgt im Modul Lehrkräfte unter dem Reiter //Person//:
Der Eintrag des GdB erfolgt im Modul Lehrkräfte unter dem Reiter //Person//:
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**Beispiel:** \\
**Beispiel:** \\
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Eine Lehrkraft wird wieder eingegliedert. Sie ist zudem nun schwerbehindert mit GdB 50 %. Zum Zeitpunkt der Meldung soll sie laut Amtsarzt 12 Stunden arbeiten, am Ende der Wiedereingliederung bzw. des Schuljahres arbeitet sie Vollzeit mit UPZ 24. Außerdem erhält sie 1 Altersermäßigungen und gleicht 1 Stunde AZK aus.
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Eine Lehrkraft befindet sich zum Stichtag in Wiedereingliederung. Sie ist zudem schwerbehindert mit GdB 50 % und erhält 2 Altersermäßigungen. Zum Zeitpunkt der Meldung soll sie laut Amtsarzt 13 Stunden arbeiten, am Ende der Wiedereingliederung bzw. des Schuljahres arbeitet sie Vollzeit mit UPZ 26.
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Folgende Eintragungen sind neben dem Unterrichtseinsatz notwendig.
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Folgende Eintragungen sind neben dem Unterrichtseinsatz notwendig: