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Förderlehrkräfte

An Förderschulen und Schulen für Kranke haben Förderlehrkräfte in Vollzeit eine UPZ von 27 Stunden.

Davon sind 10 eigenverantwortlich durch die Förderlehrkraft durchzuführen. Auch bei Teilzeit sind es 10 Stunden. Die 10 eigenverantwortlichen Stunden werden ganz normal als Lehrerstunden in der Matrix bzw. als besonderen Unterricht eingetragen.

Die restlichen Stunden (z. B. Förderstunden) außerhalb des eigenständigen Unterrichts werden mit der Lehrerstundenart ILF bei: Anrechnungen/Fördermaßnahmen/Pflege im Reiter <Schulnummer> erfasst.
Diese Stunden sind nicht unterrichtswirksam.

Für die UP werden die ILF Stunden weiterhin unter Anrechnung eingetragen. Die 10 eigenverantwortlichen Stunden werden im besonderen Unterricht als FöM (Fördermaßnahme) ohne Schülerzuordnung eingetragen.

Die Verwaltungsstunden werden nicht in ASV erfasst.