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Durch die Sondermaßnahme des StMUK ist es nun möglich, dass Referendare mit abgelegtem 1. Staatsexamen anderer Schularten im Förderschuldienst die 2. Ausbildungsphase absolvieren.
Das Ziel dieser Maßnahme ist stets die Ausbildung zum StR (FS) bzw. zur StRIn (FS). Um diese Situation in ASV abzubilden, erhalten diese Unterrichtenden den Eintrag ls (Lehramt Sonderpädagogik) im Feld „Lehramt abgel. Prüfung“, sowie im Feld „2. Lehramt“ .
Dies ist fachlich so richtig, auch wenn dadurch das schulartspezifische 1. Staatsexamen kaschiert wird.