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Zweitqualifikation Lehramt Sonderpädagogik

Zweitqualifikationsmaßnahme im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung

Bei Lehrkräften, die an der Zweitqualifikation im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung teilnehmen sind folgende Eintragungen vorzunehmen:

Reiter Dienst:

Für die gesamte Ausbildung
Rechtsverhältnis bl (sofern Lehrkraft bereits im Beamtenstatus), ansonsten ab
Dienstherr by
Amtsbezeichnung wie bisher, falls Lehrkraft bereits im Beamtenstatus; ansonsten Beschäft.
Besoldung A13 oder E13 (für lg und lr in Abhängigkeit vom bisherigen Rechtsverhältnis) bzw. E12 oder A12 (für gs und lm in Abhängigkeit vom bisherigen Rechtsverhältnis)
Lehramt entsprechend der bisherigen Qualifikation (lg, lr, gs oder lm)
2. Lehramt kein Eintrag!


Reiter Einsatz <SJ>:
Die Maßnahme wird in der Regel in Vollzeit absolviert (UPZ 26), kann aber auch in familienpolitischer Teilzeit ab 21 Wochenstunden erfolgen. Die jeweils zutreffenden Angaben sind einzutragen.

Reiter <Schulnummer>:
Den Lehrkräften werden im ersten Jahr 4 Anrechnungsstunden gewährt, im zweiten Jahr 3. Diese sind unter Anrechnungen, Pflege, Förderung, Betreuung, Vertretungsreserven anhand der Lehrerstundenart Zweitquali. LA Sonderpädagogik (Kürzel wz) zu erfassen:

Achtung: ZwQ esE (emotionale-soziale Entwicklung)

Teilnehmer im 1. AJ erhalten neuerdings 4 Anrechnungsstunden.
Teilnehmer im 2. AJ (der Maßnahme 2025-27) erhalten nun 3 Anrechnungsstunden



Abschnitt 2: Einjährige Vertiefungsphase
Rechtsverhältnis bp
Dienstherr by
Amtsbezeichnung Studienrat/-rätin im Förderschuldienst
Besoldung A 13
Lehramt abgel. Prüfung lg bzw. lr
2. Lehramt ls
15.02.2024 09:28 · tina.dersch

Zweitqualifikationsmaßnahme für Lehrkräfte mit Lehramtsbefähigung an beruflichen Schulen

Die Maßnahme richtet sich an Lehrkräfte mit der Lehramtsbefähigung an beruflichen Schulen, die an beruflichen Schulen (BS, BFS, WS, FOS, BOS) und an Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung tätig sind. Die Maßnahme gliedert sich in die universitäre Qualifizierungsphase und eine daran fakultativ anschließende i. d. R. zweijährige Praxisphase im Rahmen einer Teilabordnung an eine BSF bzw. im Ausnahmefall an ein FZ.

Eintragungen an der "Einsatzschule"

Die Lehrkräfte werden in der i. d. R. zweijährigen Praxisphase im Umfang des eigenverantwortlichen Unterrichts (6 Wochenstunden) an eine Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung - bzw. im Ausnahmefall an ein Förderzentrum - abgeordnet. Weiterhin werden 5 Anrechnungsstunden pro Jahr gewährt (Zweitquali. LA Sonderpädagogik /wz). Die Eintragungen an der BSF (bzw. dem FZ) sind gemäß der Dokumentation zu Lehrkräften mit mehreren Dienststellen innerhalb eines Dienstverhältnisses vorzunehmen.

Die von den Lehrkräften der Zweitqualifikationsmaßnahme gehaltenen Unterrichte können mit dem Zusatzbedarfsgrund Unt. nicht budgetrelevant (Kürzel U_N_BUD) gekennzeichnet werden:

15.02.2024 09:28 · tina.dersch

Betreuende Lehrkräfte an der "Einsatzschule"

Die Lehrkraft, die den Teilnehmenden der Maßnahme als Ansprechpartner für die fachliche Beratung und Begleitung dient, erhält 2 Anrechnungsstunden je Schuljahr. Auf dem Reiter <Schulnummer> ist die Lehrerstundenart Betreuung ZwQ - LA Sonderp. (Kürzel lwz) auszuwählen.

15.02.2024 09:28 · tina.dersch