Bei Lehrkräften, die an der Zweitqualifikation im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung teilnehmen sind folgende Eintragungen vorzunehmen:
Reiter Dienst:
Für die gesamte Ausbildung | |
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Rechtsverhältnis | bl (sofern Lehrkraft bereits im Beamtenstatus), ansonsten ab |
Dienstherr | by |
Amtsbezeichnung | wie bisher, falls Lehrkraft bereits im Beamtenstatus; ansonsten Beschäft. |
Besoldung | A13 oder E13 (für lg und lr in Abhängigkeit vom bisherigen Rechtsverhältnis) bzw. E12 oder A12 (für gs und lm in Abhängigkeit vom bisherigen Rechtsverhältnis) |
Lehramt | entsprechend der bisherigen Qualifikation (lg, lr, gs oder lm) |
2. Lehramt | kein Eintrag! |
Reiter Einsatz <SJ>:
Die Maßnahme wird in der Regel in Vollzeit absolviert (UPZ 26), kann aber auch in familienpolitischer Teilzeit ab 21 Wochenstunden erfolgen. Die jeweils zutreffenden Angaben sind einzutragen.
Reiter <Schulnummer>:
Den Lehrkräften werden im ersten Jahr 4 Anrechnungsstunden gewährt, im zweiten Jahr 3. Diese sind unter Anrechnungen, Pflege, Förderung, Betreuung, Vertretungsreserven anhand der Lehrerstundenart Zweitquali. LA Sonderpädagogik (Kürzel wz) zu erfassen:
Teilnehmer im 1. AJ erhalten neuerdings 4 Anrechnungsstunden.
Teilnehmer im 2. AJ (der Maßnahme 2025-27) erhalten nun 3 Anrechnungsstunden
Abschnitt 2: Einjährige Vertiefungsphase | |
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Rechtsverhältnis | bp |
Dienstherr | by |
Amtsbezeichnung | Studienrat/-rätin im Förderschuldienst |
Besoldung | A 13 |
Lehramt abgel. Prüfung | lg bzw. lr |
2. Lehramt | ls |
Die Maßnahme richtet sich an Lehrkräfte mit der Lehramtsbefähigung an beruflichen Schulen, die an beruflichen Schulen (BS, BFS, WS, FOS, BOS) und an Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung tätig sind. Die Maßnahme gliedert sich in die universitäre Qualifizierungsphase und eine daran fakultativ anschließende i. d. R. zweijährige Praxisphase im Rahmen einer Teilabordnung an eine BSF bzw. im Ausnahmefall an ein FZ.
Die Lehrkräfte werden in der i. d. R. zweijährigen Praxisphase im Umfang des eigenverantwortlichen Unterrichts (6 Wochenstunden) an eine Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung - bzw. im Ausnahmefall an ein Förderzentrum - abgeordnet. Weiterhin werden 5 Anrechnungsstunden pro Jahr gewährt (Zweitquali. LA Sonderpädagogik /wz). Die Eintragungen an der BSF (bzw. dem FZ) sind gemäß der Dokumentation zu Lehrkräften mit mehreren Dienststellen innerhalb eines Dienstverhältnisses vorzunehmen.
Die von den Lehrkräften der Zweitqualifikationsmaßnahme gehaltenen Unterrichte können mit dem Zusatzbedarfsgrund Unt. nicht budgetrelevant (Kürzel U_N_BUD) gekennzeichnet werden:
Die Lehrkraft, die den Teilnehmenden der Maßnahme als Ansprechpartner für die fachliche Beratung und Begleitung dient, erhält 2 Anrechnungsstunden je Schuljahr. Auf dem Reiter <Schulnummer> ist die Lehrerstundenart Betreuung ZwQ - LA Sonderp. (Kürzel lwz) auszuwählen.