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Bei Lehrkräften, die an der Zweitqualifikation im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung teilnehmen sind folgende Eintragungen vorzunehmen:
Reiter Dienst:
Abschnitt 1: Einjährige Ausbildungsphase | Abschnitt 2: Einjährige Vertiefungsphase | |
---|---|---|
Rechtsverhältnis | ab | bp |
Dienstherr | by | by |
Amtsbezeichnung | Beschäft. | StR (FöS) |
Besoldung | E13 (für lg und lr) bzw. E12 oder A12 (für gs und lm in Abhängigkeit vom bisherigen Rechtsverhältnis) | A13 (für lg und lr) bzw. E12 oder A12 (für gs und lm in Abhängigkeit vom bisherigen Rechtsverhältnis) bzw. A13 (für gs und lm, sofern mindestens 9 Jahre Vorerfahrung an Förderschule) |
Lehramt | entsprechend der bisherigen Qualifikation (lg, lr, gs oder lm) | entsprechend der bisherigen Qualifikation (lg, lr, gs oder lm) |
2. Lehramt | kein Eintrag! | ls |
Reiter Einsatz <SJ>:
Die Maßnahme wird in der Regel in Vollzeit absolviert (UPZ 26), kann aber auch in familienpolitischer Teilzeit ab 21 Wochenstunden erfolgen. Die jeweils zutreffenden Angaben sind einzutragen.
Reiter <Schulnummer>:
Den Lehrkräften werden im ersten Jahr fünf Anrechnungsstunden gewährt. Diese sind unter Anrechnungen, Pflege, Förderung, Betreuung, Vertretungsreserven anhand der Lehrerstundenart Zweitquali. LA Sonderpädagogik (Kürzel wz) zu erfassen:
Die Maßnahme richtet sich an Lehrkräfte mit der Lehramtsbefähigung an beruflichen Schulen, die an beruflichen Schulen (BS, BFS, WS, FOS, BOS) und an Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung tätig sind. Die Maßnahme gliedert sich in die universitäre Qualizierungsphase und eine daran fakultativ anschließende zweijährige Praxisphase im Rahmen einer Teilabordnung an eine BSF.
Sofern eine BSF Stammschule der betreffenden Lehrkraft ist, sind dort folgende Eintragungsvorgaben zu berücksichtigen:
Reiter <Schulnummer>
Die Lehrkräfte erhalten sowohl während der universitären Qualifizierungsphase als auch in der Praxisphase fünf Anrechnungsstunden:
Reiter Einsatz <Schuljahr>
Während der Praxisphase ist eine etwaige Abordnung in Höhe der sechs Stunden, in denen die Lehrkraft eigenverantwortlichen Unterricht hält, entsprechend der Dokumentation zu Lehrkräften mit mehreren Dienststellen innerhalb eines Dienstverhältnisses zu erfassen.
Lehrkräfte, die ihre zweijährige Praxisphase im Rahmen der Zweitqualifikation an einer beruflichen Schule zur sonderpädagogischen Förderung - bzw. im Ausnahmefall an einem Förderzentrum - ableisten und an diese abgeordnet sind, sind die Eintragungen gemäß der Dokumentation zu Lehrkräften mit mehreren Dienststellen innerhalb eines Dienstverhältnisses vorzunehmen.
Die Förder(berufs)schule verbucht nur im Rahmen der Abordnung an der (beruflichen) Förderschule erteilten eigenverantwortlichen Unterricht.
Die von den Lehrkräften der Zweitqualifikationsmaßnahme gehaltenen Unterrichte können mit dem Zusatzbedarfsgrund Unt. nicht budgetrelevant (Kürzel U_N_BUD) gekennzeichnet werden:
Die Lehrkraft, die den Teilnehmenden der Maßnahme als Ansprechpartner für die fachliche Beratung und Begleitung dient, erhält eine Anrechnungsstunde je Schuljahr. Auf dem Reiter <Schulnummer> ist die Lehrerstundenart Betreuung ZwQ - LA Sonderp. (Kürzel lwz) auszuwählen.