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Autismus-Spektrum-Störung

Schüler mit Autismus-Spektrum-Störung können eine Förderschule besuchen. Autismus-Spektrum-Störung ist dabei kein eigenständiger Förderschwerpunkt. Die Schüler werden in die Schule aufgenommen, die ihren sonderpädagogischen Förderbedarf am besten erfüllen kann.

Falls trotzdem keiner der Förderschwerpunkte Sehen, Hören, Sprache, Lernen, emotionale und soziale Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung und geistige Entwicklung für den Schüler zutreffend ist, so ist auf dem Reiter Erweiterungen „kein sonderpädagogischer Förderbedarf“ anzugeben.

Die Autismus-Spektrum-Störung ist bei vorliegender Diagnose eines Schülers grundsätzlich immer einzutragen. Die Erfassung erfolgt unabhängig davon, ob ein sonderpädagogischer Förderschwerpunkt vorliegt.
Die Eintragung in ASV erfolgt auf dem Reiter Laufbahn im Bereich Störung / Schwäche / Förderung.

vgl. auch Teil IV der Bayerischen Schulordnung