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Daten übermitteln

Bemerkung aktualisieren

Unter Datei → Unterrichtssituation → Unterrichtssituation, Reiter Bemerkung können Sie die Bemerkung zur US auf den aktuellen Stand bringen. Hier können Sie auf Besonderheiten Ihrer Schule eingehen.

eigentliche Übermittlung der Daten

Weiterführende Hinweise finden Sie auch in den Hinweisen zur Übermittlung der US (für alle Schularten).

Wurden die Daten übermittelt erscheint folgendes Fenster:

Nach der Übermittlung der Daten ist die Abgabe der US noch nicht beendet! Beachten Sie die weiteren Schritte!

Sie können, bis Sie selbst die Abgabe erklären (siehe unten), jederzeit selbständig eine erneute Übermittlung starten. Ihre alten Daten werden damit in ASD überschrieben. Die Datenhoheit liegt zum jetzigen Zeitpunkt noch bei Ihnen.

Arbeiten nach der Übermittlung der (Roh-)Daten

Nachdem die Daten übermittelt wurden werden diese in ASD eingebucht. Dieser Prozess kann je nach Belastung von ASD im Lieferzeitraum länger dauern. Sind die Daten in ASD eingebucht, werden Summendaten und Quittungen generiert und sind spätestens am nächsten Tag verfügbar. Folgende Schritte sind dann noch durchzuführen:

Quittungen abholen

Im Reiter „Übermittlung aus ASD“ können die Quittungen abgeholt werden.

Sollten Sie hier Fehlermeldungen erhalten korrigieren Sie diese Fehler und starten die Übermittlung erneut.

Kontrollzahlen anschauen

Wenn Sie keine Quittungen vorligen haben, müssen Sie im nächsten Schritt die in ASD generierten Kontrollzahlen ansehen und bestätigen. Dazu ist nun der Button im Reiter „Übermittlung an ASD“ aktiv.

Dabei werden die aus ASD zurückgemeldeten Zahlen mit denen in ASV vorliegenden verglichen. Drucken Sie diesen Vergleich aus.

Bei den Lehrkräften können geringfügige Differenzen vorliegen. Ein möglicher Grund für solche Differenzen kann sein, wenn in ASD noch Lehrkräfte geführt werden, die nicht mehr nach ASV übernommen werden (z.B. StudRefs, die Ausbildung abgebrochen haben). Sollten sich diese Differenzen nach einer Überprüfung der Lehrerdaten in ASV nicht bereinigen lassen, können sie ignoriert werden.

Beachten Sie jedoch, dass insbesondere die Schüler- und Klassenzahlen übereinstimmen müssen!

Sollten bei den Klassen und/oder Schülern Differenzen vorliegen, die Sie sich nicht erklären können, wenden Sie sich an Ihren Multiplikator.

Teilzeitanträge

Sobald eine „finale Version“ übermittelt werden konnte, können Sie die Teilzeitanträge spätestens eine Woche nach dem 1. Oktober an das Personalreferat schicken.

Abgabe erklären

Bewährtes Verfahren auch zur US 2020: Die Abgabe wird erst nach Sichtprüfung mit dem zuständigen MB-Mitarbeiter erklärt. Bitte beachten Sie hierzu die Informationen in den Fortbildungen der ASV-Multiplikatoren.

Wenn Sie keine weiteren Änderungen in Ihren Eintragungen mehr vornehmen müssen und die Kontrollzahlen stimmig und bestätigt sind, können Sie nun die Abgabe der US abschließen, indem Sie den Button „Abgabe erklären“ betätigen.

Hierbei wird die Statistikzeitscheibe angelegt, in der die Daten zum Stichtag 1.10. gespeichert werden. Sie können demnach im aktuellen Schuljahr weiterarbeiten. Bitte kontrollieren Sie zunächst, ob das Statistikschuljahr auch angelegt und mit Daten gefüllt ist. Dazu wechseln Sie das Schuljahr zu „Statistik“.

Nach der Erklärung der Abgabe können Sie selbständig keine weitere Übermittlung starten, da die Datenhoheit nun bei ASD liegt.

Sollte aus datentechnischen Gründen eine Nachmeldung erfolgen müssen, ist eine erneute Übermittlung aus dem Schuljahr Statistik durchzuführen, siehe Kapitel zur Sichtprüfung.

Schriftform

Zur US müssen die Teilzeitanträge für familienpolitische und Antragsteilzeit dem Ministerium vorgelegt werden!

Zusätzlich müssen für alle Lehrkräfte, die zur UP 2020 einen Teilzeitantrag gestellt haben - jetzt aber im aktuellen Schuljahr doch in Vollzeit arbeiten, ein Antrag auf Rückkehr zur Vollzeit gestellt werden. Hierfür steht im Datenbereich Lehrkräfte ein eigener Bericht lk_teilzeitantraege_fehlanzeige zur Verfügung. Bitte drucken Sie diesen Bericht nach Übermittlung der US aus und senden diesen mit den Teilzeitanträgen in Papierform an das Staatsministerium für Unterricht und Kultus postalisch bereits Anfang Oktober zu.

Für die schuleigene Archivierung finden Sie hier eine Liste mit geeigneten Berichten.